Vor einiger Zeit rief unser Vorstandsmitglied Tahir Della mit einem Tweet zum Protest gegen den von der AfD organisierten “Frauenmarsch” auf. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen* ist keineswegs eine politische Priorität der rechtsextremen und rassistischen Partei, sondern dient lediglich dazu, ihren Rassismus zu rechtfertigen und weiter gegen MigrantInnen zu hetzen. Tahir Della wurde für den Protestaufruf von einer AfD- Politikerin angezeigt. Die Berliner Staatsanwaltschaft nahm die Anzeige an und verurteilte Tahir Della zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200€.
Wir als Initiative Schwarze Menschen in Deutschland kritisieren dieses Vorgehen gegen Tahir Della und sehen darin einen weiteren Versuch der AfD, zivilgesellschaftlichen Protest zu kriminalisieren! Widerstand gegen Rassismus ist etwas, was in einem demokratischen Land selbstverständlich sein sollte.
Ziel der AfD ist es offenkundig, jedweden Protest gegen ihre menschenfeindliche Politik zu unterbinden und ein Klima der Unsicherheit zu schaffen! Diese Partei bricht ein Tabu nach dem anderen und befeuert rassistische Diskurse. Gleichzeitig versucht sie, antirassistischen und antifaschistischen Protest mit rechtlichen Mitteln zu unterbinden. Wir rufen alle demokratischen Kräfte dazu auf, sich von dieser Taktik nicht einschüchtern zu lassen.Wir müssen die Menschen unterstützen, die sich Parteien und Bewegungen entgegenstellen, die eine von Diskriminierung und Ausgrenzung geprägte Gesellschaft anstreben! Bei der erfolgreichen Verfolgung von AktivistInnen handelt es sich um keine Einzelfälle. Wir alle sind dazu aufgerufen, uns deutlich zu positionieren und Widerstand gegen das zunehmende rechte politische Klima in unserer Gesellschaft zu leisten. Wir dürfen uns nicht davor scheuen, gegen jede Form von Rassismus, Sexismus und Faschismus Widerstand leisten.
Wir dürfen uns nicht davor scheuen, gegen jede Form von Rassismus, Sexismus und Faschismus Widerstand +++ZU+++ leisten.
Wir freuen uns über jede Unterstützung zur Aufbringung der Geldstrafe von 1.200€. Ihr könnt spenden unter:
Konto: glokal e.V.
IBAN: DE20 4306 0967 1118 661300
BIC: GENODEM1GLS
Zweck: Spende Tahir angegebenen Kontonummer
Verwendungszweck: „Keine Einschüchterung“
Mit solidarischen Grüßen! Vorstand
Eine bescheidene Frage: Kann Herr Della gegen den Strafbefehl keinen Widerspruch einlegen?
Hallo, richtig ist das unser Kollege Tahir nicht verurteilt wurde sondern einen Strafbefehl bekommen hat.
Er hatte einen Anwalt der sich mit solchen politischen Verfahren (NSU) auskennt und zunächst wurde Widerspruch eingelegt und es sah danach aus das die zuständige Richterin das Verfahren, gegen Zahlung des Strafbefehls einstellt. Der Staatsanwalt hat jedoch nicht mitgespielt und es wäre, bei Beibehaltung des Widerspruches zu einem Prozess gekommen und das Verfahren wäre, ebenfalls laut Anwalt, verloren gegangen da der Strafbestand eindeutig Gesetzwidrig war – Aufforderung eine genehmigte Kundgebung zu blockieren und stören – und das wiederum hätte bedeutet bzw. zur Konsequent gehabt das die Strafe höher ausgefallen wäre und Tahir die Kosten des Verfahrens hätte zahlen müssen. Daher hat er sich entschlossen den Widerspruch zurück zu ziehen. Alles nicht befriedigend aber hier wurde abgewogen ob es sich lohnt eine Verfahren durchzuziehen und zu verlieren oder das ganze zu skandalisieren
Oje, das ist natürlich nicht so schön.Es ist schon ein Ärgernis, wenn man gegen solch eine Partei wie die AfD einstecken muss. Sie spielt auf der Klaviatur der Demokratie und möchte alle demokratischen Freiheiten wie selbstverständlich für sich beanspruchen. Wenn aber ihre offen rechtsextremen, rassistische Art zur Sprache kommt, wird versucht, die_den unbequeme(n) politische(n) Gegner_in mittels Rechtsweg zum Schweigen zu bringen. Das sollte keinen Menschen von abhalten, weiter gegen diese Partei mit allen rechtsstaatlichen und demokratischen Mitteln vorzugehen.
Die Staatsanwaltschaft verurteilt niemanden, das macht ein Gericht. Oder es gab einen Strafbefehl quasi als Kurzform eines Gerichtsverfahrens. Nichts davon muss man einfach akzeptieren nur weil es von einer Behörde kommt, wenn man sich nichts zuschulden kommen lassen hat.
Holt Euch zügig anwaltliche Unterstützung (wenn es noch nicht zu spät ist und Fristen verstrichen sind).
Hallo, richtig ist das unser Kollege Tahir nicht verurteilt wurde sondern einen Strafbefehl bekommen hat.
Er hatte einen Anwalt der sich mit solchen politischen Verfahren (NSU) auskennt und zunächst wurde Widerspruch eingelegt und es sah danach aus das die zuständige Richterin das Verfahren, gegen Zahlung des Strafbefehls einstellt. Der Staatsanwalt hat jedoch nicht mitgespielt und es wäre, bei Beibehaltung des Widerspruches zu einem Prozess gekommen und das Verfahren wäre, ebenfalls laut Anwalt, verloren gegangen da der Strafbestand eindeutig Gesetzwidrig war – Aufforderung eine genehmigte Kundgebung zu blockieren und stören – und das wiederum hätte bedeutet bzw. zur Konsequent gehabt das die Strafe höher ausgefallen wäre und Tahir die Kosten des Verfahrens hätte zahlen müssen. Daher hat er sich entschlossen den Widerspruch zurück zu ziehen. Alles nicht befriedigend aber hier wurde abgewogen ob es sich lohnt eine Verfahren durchzuziehen und zu verlieren oder das ganze zu skandalisieren