Ali Safianou Touré: „Der Kampf geht weiter!“

Negative Entscheidung am Verwaltungsgericht Schwerin
Die gewollte Blindheit des Richter Skerries am VG Schwerin verlängert das Leid des schwerbehinderten togoischen Flüchtlings Ali Safianou Toure.
Hatte Richter Skerries noch in der Verhandlung am 22. Juni 2012 unter Anwesenheit der zahlreichen Freundinnen und Freunde von Herrn Ali erklärt, dass er die Argumentation der Rechtsanwältin überdenken müsse, spricht das schriftliche Urteil vom 29. Juni 2012 eine ganz andere Sprache.
Allein die Reisefähigkeit als Grundlage für eine Abschiebung ist für Richter Skerries von Interesse, und da diese nach älteren Gutachten durch das Gesundheitsamt gegeben ist, lehnt er einen Aufenthalt nach § 25 (5) aus humanitären Gründen ab und schiebt die Verantwortung zum Bundesamt hin.
Alle Gründe, die für Herrn Ali sprechen, wie sein langer Aufenthalt, sein großes soziales Umfeld, seine faktische Integration, seine kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit, sowie seine gesundheitliche Situation, ignoriert Richter Skerries. Dabei geht er sogar so weit, falsche Behauptungen aufzustellen. Es kann nicht als Dummheit abgetan werden, sondern es zeigt Böswilligkeit, wenn der Richter in seinem Urteil schreibt, Herr Ali könne sich nach zehn Jahren in Deutschland nicht einmal in einfachem Deutsch verständigen.
Wir haben die Arroganz und den Rassismus solcher Personen satt bis zum GEHTNICHTMEHR.
Ein Richter wie Skerries weiß über die Isolation der Flüchtlinge in den mecklenburg-vorpommerschen „Dschungelcamps“ bestens Bescheid – gerade aktuell protestieren Flüchtlinge des Lagers in Jürgensdorf bei Stavenhagen unter anderem dafür, eine Möglichkeit zum erlernen der deutschen Sprache zu haben. Doch dies ist politisch nicht gewollt. Denn genaudeshalb schreibt Richter Skerries eine solch unverschämte Behauptung ungeprüft in sein Urteil. Dass Herr Ali auf eigene Faust die Sprache erlernt hat, mehrere Deutschkurse besucht und die entsprechenden Prüfungen erfolgreich absolviert hat, mag sich der Richter nicht vorstellen. Dazu verlässt er sich scheinbar voll und ganz auf die Residenzpflicht, die die Annahme von Bildungsangeboten in anderen Orten unter Strafe stellt. Die Rechtsanwältin prüft, ob sie juristisch gegen die Entscheidung des für uns zweifelsfrei voreingenommenen bzw. befangenen Richters vorgehen wird.
„Der Kampf geht weiter“ hatte Herr Ali bei der Kundgebung im Anschluss an die Gerichtsverhandlung in Schwerin gesagt. Damit meinte er, den Kampf der Flüchtlinge in Deutschland für ihre Rechte aber auch den Kampf gegen die psychische und physische Zerstörung. Wenige Tage nach der Gerichtsverhandlung stellte ein Hamburger Orthopäde Wasseransammlungen in den Beinen fest und ordnete erneut eine Herzfunktionsprüfung an. Zuviel Stress komme als möglicher Faktor in Frage.
Wir haben seit zwei Jahren die zuständigen Behörden und Gerichte auf die sich stetig verschlechternde Gesundheit Herrn Alis hingewiesen. Mit jeder weiteren Verzögerung und jeder weiteren negativen Entscheidung verschärft sich die Situation.
Zehn Jahre als geduldeter Lagerflüchtling mit Schwerbehinderung sind zu viel. Wir fordern eine Beendigung dieser Situation und eine positive Entscheidung durch das Bundesamt. Um dem Bundesamt im Vorfeld der Entscheidung den Ernst der Lage deutlich zu machen, rufen wir auf zur:
Kundgebung und Mahnwache  
26. Juli 2012 ab 13°° Uhr vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstrasse 210, 90461 Nürnberg
Es werden dringend Spenden benötigt. Die Anwaltskosten belaufen sich auf fast 1.000 Euro und die Gerichtskosten für das Verwaltungsgerichtsverfahren fast 400 Euro. Auch einiges an Fahrtkosten fällt immer wieder an. Für die Anreise zur der Kundgebung in Nürnberg aus verschiedenen Orten kommen neue Kosten auf uns zu. Spenden bitte unter dem Stichwort ALI auf folgendes Konto:
Förderverein Karawane e.V.; Gemeinschaftsbank eG
Kontonummer: 40 30 780 800; BLZ: 430 609 67
vielen Dank