Kleine Anfrage der Grünen/Berlin zur postkolonialen Auseinandersetzung mit dem Humboldt Forum

Abgeordneten Haus Berlin
Drucksache 17 / 1236 Kleine Anfrage
Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 28. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2013) und Antwort (Postkoloniale) Auseinandersetzung mit dem Humboldt Forum 
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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich (André Schmitz, Vertr. Bürgermeister Berlin) Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Welche Position vertritt der Senat bezüglich der „Legalität“ und „Legitimität“ Deutschlands kolonialer Fremdherrschaft in Afrika, Asien und Ozeanien und des damit einhergehenden Erwerb bzw. der Aneignung von Objekten im Kontext dieser Herrschaft?
Zu 1.: Das Ethnologische Museum der Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (Ethnologi-sches Museum) wurde 1873 gegründet, also bereits bevor Deutschland Kolonien besaß. Die ethnologischen Samm-lungen aus Afrika, Amerika, Asien und Ozeanien sind überwiegend historisch und ab dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts nach Berlin gelangt. Die Grundlagen dieser Sammlungen beruhten meistens auf Kauf, Schenkung und Tausch. Sammlungsaufträge der europäischen Völker-kundemuseen und der dadurch ausgelöste Wettbewerb zur „Sicherung der besten Objekte“ der zum Untergang verur-teilten „authentischen“ Kulturen Ende des 19. Jahrhun-derts haben dazu geführt, dass ein reger Handel mit unter-schiedlichen, außereuropäischen Objekten entstanden ist. Es kann deshalb nicht generell unterstellt werden, dass alle Sammlungen aus anderen Kontinenten unrechtmäßig erworben wurden.
Der Senat ist überzeugt davon, dass die „Ethischen Richtlinien für Museen von ICOM“ die Grundlage für die Arbeit der Museen in Berlin bilden und sie sich ihrer historischen und politischen Verantwortung beim Um-gang mit Erwerbungen aus der Kolonialzeit bewusst sind. Der Senat begrüßt, dass durch entsprechende Forschungs-projekte insbesondere die Herkunft von Objekten, die während der Kolonialzeit in die Museen gelangt sind, überprüft wird.
2. Wie hoch ist die Anzahl von Objekten, die aus den vom Deutschen Kaiserreich beanspruchten Gebieten in die Königlichen Sammlungen von Berlin kamen? Bitte aufschlüsseln.
Zu 2.: Die Sammlungen des Ethnologischen Museums umfassen über 500.000 Objekte von allen Kontinenten. Bezogen auf den angefragten Zeitraum lassen sich nur ungefähre Angaben über die Anzahl der eingegangenen Objekte machen:
Afrika: Zwischen der Berliner Konferenz 1884/85 und dem Beginn des Ersten Weltkriegs kamen knapp 50.000 Objekte aus Afrika nach Berlin. Etwa 60 % davon stam-men aller Wahrscheinlichkeit nach aus den deutschen Kolonialgebieten.
Südsee: Die Sammlung umfasst insgesamt ca. 64.000 Objekte. Zwischen 1883 und 1914 gab es einen Zuwachs von ca. 36.000 Objekten aus der Südsee. Aus vom Deut-schen Kaiserreich beanspruchten Gebieten gelangten schätzungsweise 30.000 Objekte an das damals Königli-che Museum.
Ostasien: Die Sammlung umfasst ca. 59.000 Objekte. Aus privatem Besitz deutscher Bewohnerinnen und Be-wohner, Reisender oder deren Nachfahren gelangten aus dem sogenannten Pachtland (1899-1914), Tsingtao, Pro-vinz Shandong, China, ca.800 Objekte an das Museum.
3. In seinem Konzept für das Humboldt-Forum er-klärt der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, dass die ins Stadtzentrum zu verlegenden Sammlungen des Ethnologischen Museums in Berlin auf „legale Wei-se“ erstanden sind und die Berliner Museen deshalb „rechtmäßige Besitzer ihrer Bestände“ wären. Bedeutet dies, dass die Erwerbungsgeschichte der gesamten 500.000 Objekte des Ethnologischen Museums in Berlin systematisch erforscht worden ist, sodass unrechtmäßige Umstände des Erwerbs von Exponaten gänzlich ausgeschlossen werden können? Wenn ja, in welcher Form ist dies geschehen? Wenn nein, warum wurde keine systematische Erforschung der Erwerbungsgeschichte durchgeführt?
Zu 3.: Die Erforschung der Sammlungsbestände, zu welcher auch die Erwerbungs- und Zugangsgeschichte gehört, ist eine wesentliche Aufgabe des Museums, der auch das Ethnologische Museum grundsätzlich verpflich-tet ist. In welcher Weise und in welchem Umfang For-schung zu diesen Fragestellungen betrieben werden kann, ist dabei wesentlich von den personellen Ressourcen aber auch von den finanziellen Möglichkeiten abhängig.
Die Klärung von Besitz- und Eigentumsrechten an Objekten setzt die Kenntnis über die Herkunft voraus. Die Dokumentation der einzelnen Sammlungen des Ethnolo-gischen Museums ist jedoch so heterogen wie die Samm-lung selbst. Nicht immer ist die Provenienz eines Objek-tes bis zur Herkunftsgesellschaft zu verfolgen, da die Aktenlage im Ethnologischen Museum lückenhaft ist (z.B. durch Verluste der Akten im Laufe des Zweiten Weltkriegs). Aufgrund der begrenzten personellen Res-sourcen und des sehr großen Umfangs der Sammlungen kann eine gezielte Provenienzforschung oft nur anlassbe-zogen und über entsprechende drittmittelfinanzierte Pro-jekte erfolgen
4. Wie viele Objekte des Ethnologischen Museums in Berlin sind bzgl. ihres Erwerbs bisher systematisch untersucht worden, sodass ihre unrechtmäßige Aneignung ausgeschlossen werden kann? Bitte aufschlüsseln.
Zu 4.: Das Ethnologische Museum verwahrt insge-samt über 500.000 Objekte von nahezu 2.000 Herkunfts-gesellschaften. Schon vom Umfang dieser Sammlung her war es daher bisher nicht möglich, alle Bestände systema-tisch und detailliert auf ihre Herkunftsgeschichte hin zu untersuchen. Die Provenienzforschung findet grundsätz-lich im Dialog mit den Herkunftsländern statt, da es gilt, einerseits die hier vorhandenen Dokumente auszuwerten, andererseits aber auch Überlieferungen in anderen Kul-turgut bewahrenden Einrichtungen in Europa und den Herkunftsländern mit einzubeziehen. Als eines der pro-minentesten Beispiele sind die sogenannten Benin-Bronzen anzuführen, zu denen das Ethnologische Muse-um auch laufend im engen Kontakt sowohl mit der Her-kunftsgesellschaft der Edo als auch mit der Regierung von Nigeria steht. Generell ist das Ethnologische Museum von dem Interesse geleitet, mit source communities in einen Dialog zu kommen. Andere Beispiele für Bestandsgrup-pen, zu denen es seit vielen Jahren einen solchen engen Dialog gibt, sind die Objekte, die auf die indigene Bevöl-kerung Nordamerikas, insbesondere auf die First Nations Kanadas, zurückgehen. Auch für die Zukunft werden weitere derartige Projekte geplant und bestehende ausge-baut.
Das Ethnologische Museum geht bei den Sammlun-gen, die nach 1945 erworben wurden, von einem recht-mäßigen Erwerb aus. Hierbei handelt es sich um re-gistrierte Neuerwerbungen im Umfang von ca. 80.000 Objekten.
Zu einer ganzen Reihe von Sammlungsteilen und Be-standsgruppen, die vor 1945 in das Ethnologische Muse-um gelangt sind, haben bereits systematische Provenienz-recherchen stattgefunden. Konkrete Angaben zu Anzahl und Ergebnis der bereits überprüften Objekte sind inner-halb der Beantwortungsfrist für die Kleine Anfrage nicht möglich.
Auch die Objekte, die zurzeit für die Ausstellungen im Humboldtforum ausgewählt und bearbeitet werden, wer-den eingehend zur Herkunftsgeschichte untersucht. Unter-schiedliche Erwerbungs- und Aneignungsformen werden in mehreren geplanten Ausstellungen des Ethnologischen Museums im Humboldtforum thematisiert werden.  Es wird auch auf die Antwort zu 2. verwiesen.
5. Das Ethnologische Museum in Berlin berichtet in seiner aktuellen Dauerausstellung, in der Humboldt-Box und in seinen Katalogen von Objekten, die von weißen-deutschen/europäischen „Sammlern“ in vielen Fällen unter direkter Anwendung von Gewalt nach Berlin ge-langten und damit nicht als Ergebnis eines mehr oder weniger fairen Tauschhandels zu betrachten sind. Be-trachtet der Senat diese Fälle der gewaltsamen Aneignung als „legal“? Wenn nein, welche Konsequenzen gedenkt der Senat aufgrund der illegalen Aneignung dieser Objek-te zu ziehen?
Zu 5.: Ob ein unrechtmäßiger Erwerb von Objekten vorliegt, kann nur im Einzelfall von den Staatlichen Mu-seen zu Berlin geprüft werden. Über die Konsequenzen dieser Prüfung entscheiden die Staatlichen Museen zu Berlin. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. und 6. verwiesen.
6. Unterstützt das Land Berlin für seine eigenen Museen und im Rahmen seiner Mitbestimmung in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz grundsätzlich die Rück-gabe von Gegenständen, die während der Kolonialzeit unter unrechtmäßigen Umständen erworben worden sind? Wenn ja, welche Maßnahmen sind in diesem Zusammen-hang unternommen wurden, um die Objekte an die Nach-fahren der rechtmäßigen BesitzerInnen zurückzugeben?
Zu 6.: Der Senat unterstützt grundsätzlich die Rück-gabe von Objekten, die als Ergebnis einer Einzelfallprü-fung unrechtmäßig erworben wurden. Nach Kenntnis des Senats werden in derartigen Fällen ausführliche Gesprä-che zwischen der Einrichtung und den Herkunftsstaaten bzw. Herkunftsgemeinschaften unter Beteiligung der Botschaften geführt. Die Rückgabe kann auf Grund der notwendigen völkerrechtlichen Klärung und der außenpo-litischen Bedeutung nur in Abstimmung mit der Bundes-regierung erfolgen.
7. Ein besonders prominenter Fall sind die zahlrei-chen Bronzestatuen aus dem Königreich Benin (Nige-ria),die 1897 durch das britische Militär bei der Erobe-rung Benins erbeutet und später durch das Königliche Museum für Völkerkunde in Berlin erstanden wurden. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Stif-tung Preußischer Kulturbesitz und den Nachfahren der Beraubten in Nigeria, die ihren Wunsch nach Rückgabe oder auch nur nach Verleih von Objekten immer wieder geäußert haben? Wie setzt sich der Senat für die Rückga-be bzw. den Verleih von Bronzestatuen aus Benin (Nige-ria) ein?
Zu 7.: Der überwiegende Teil der heute 507 Objekte umfassenden Benin-Sammlung des Ethnologischen Mu-seums wurde zwischen 1897 und 1925 auf dem Kunst-markt in London, teilweise auch in Lagos erworben. Der Senat und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind der Auffassung, dass die Objekte rechtmäßig erworben wur-den und es für eine Restitution dieser Sammlung keine völkerrechtliche Grundlage gibt. Rückgabeforderungen des ehemaligen Königreichs Benin bzw. des Nachfolge-staates Nigeria sind bislang weder ausdrücklich noch indirekt an die Bundesregierung und die Stiftung Preußi-scher Kulturbesitz herangetragen worden.
Seit 2010 gibt es regelmäßige Treffen zwischen Ver-treterinnen und Vertretern des Königs von Benin, der National Commission of Museums and Monuments in Nigeria und verschiedenen europäischen Museen mit großen Benin-Sammlungen (London, Wien, Leiden, Stockholm, Dresden) zur Frage des Umgangs mit Objek-ten aus dem Königreich Benin. Gemeinsam vereinbartes Ziel aller Beteiligten ist es, langfristig eine Möglichkeit zu finden, Objekte aus europäischen Benin-Sammlungen in Nigeria zu präsentieren. Zurzeit liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der Dokumentation von Benin-Sammlungen in Europa, der Bereitstellung dieser Doku-mentation im Internet sowie der Intensivierung der Zu-sammenarbeit aller beteiligten Museen und Institutionen.  Es wird auch auf die Antwort zu 6. verwiesen.
8. Im Ethnologischen Museum in Berlin werden bis heute human remains ausgestellt, zahlreiche weitere la-gern in den Depots des Museums. Um die Überreste von genau wie vielen Menschen handelt es sich dabei? Bitte aufschlüsseln.
Zu 8.: Primäre (ursprünglich bestattete) menschliche Überreste werden in den Einrichtungen der Staatlichen Museen nicht mehr präsentiert. Objekte der sekundären Kategorie (nur zum Teil aus menschlichen Überresten bestehende Objekte) werden auf Wunsch der Nachfahren aus den öffentlichen Sammlungen entfernt und gesondert im Depot würdig aufbewahrt. Die Eigenheit der Objekte macht eine Quantifizierung innerhalb der Beantwortungs-frist für die Kleine Anfrage unmöglich. Es wird auch auf die Antwort zu 9. verwiesen.
 
9. Betrachtet der Senat außereuropäische menschli-che Überreste, die in den meisten Fällen gegen den erklär-ten Willen der Angehörigen nach Berlin verbracht wur-den, als „rechtmäßigen Besitz“ der Stiftung Preußischer Kulturbesitz? Wenn nein, wie setzt sich das Land Berlin für die Rückgabe von human remains an die Nachfahren der ausgestellten bzw. in den Archiven lagernden Toten ein?
Zu 9.: Der Senat hat den Beschluss des Kulturaus-schusses der Konferenz der Kultusminister vom 19./20.03.2009 mitgetragen, wonach die Länder grund-sätzlich die Rückgabe von menschlichen Überresten auf Basis von Einzelfallprüfungen in Absprache mit dem Bund unterstützen. Der Senat begrüßt außerdem die „Empfehlungen zum Umgang mit menschlichen Überres-ten in Museen und Sammlungen“, die vom Deutschen Museumsbund im Frühjahr 2013 vorgestellt wurden. Diese Empfehlungen dienen als Handreichung für den verantwortungsvollen Umgang mit menschlichen Über-resten, auch solchen außereuropäischer Herkunft, und behandeln auch Aspekte der Rückgabe. Der Senat teilt die Auffassung des Deutschen Museumsbundes, dass immer der jeweilige Einzelfall zu betrachten ist und es einfache Antworten für den Umgang mit menschlichen Überresten in der Regel nicht gibt.
Der Senat begrüßt die Bemühungen der Berliner Mu-seen, die Herkunft menschlicher Überreste zu klären und diese nach Möglichkeit an die Herkunftsgemeinschaften zurückzugeben. So wurden z.B. nach Provenienzrecher-chen im Ethnologischen Museum Verhandlungen über die Rückgabe von menschlichen Überresten an Australien geführt. Seit 2010 arbeitet außerdem das Medizinhistori-sche Museum der Charité im Rahmen eines DFG-geförderten Forschungsprojektes an der Geschichte der Schädel-und Skelettsammlung. Als Ergebnis dieses For-schungsprojektes wurden in den Jahren 2011 bis 2013 zahlreiche Schädel und Skelette für eine würdevolle Be-stattung an Herkunftsgemeinschaften in Australien, Na-mibia und Paraguay zurückgegeben.  Es wird auch auf die Antwort zu 8. verwiesen.
10. Für das Forum im Stadtschloss ist der Name Humboldts vorgesehen. Ist dem Senat bewusst, dass Alexander von Humboldt von der Minderwertigkeit außereuropäischer Kulturen ausging, dass er sich mit seinen Forschungen bewusst und offen in den Dienst der kolonialen Ausbeutung Süd- und Mittelamerikas durch die Europäer stellte?
Findet eine kritische Aufarbeitung der oben beschrie-benen Tatsachen statt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, mit welcher Begründung setzt sich der Senat nicht für eine Aufarbeitung ein?
Zu 10.: Die häufig wiedergegebene Haltung Alexand-er von Humboldts als Verfechter der kolonialen Ausbeu-tung beruht nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnis-sen auf Übersetzungsfehlern. In seinen Reisetagebüchern hat er vielmehr scharfe Kritik an den Zuständen in den spanischen Kolonien und am Kolonialismus im Allgemeinen geübt. Gerade in den Ländern, von denen hier die Rede ist, wird Alexander von Humboldt große Wertschätzung entgegengebracht.
11. Durch den Bau des Berliner Schlosses wird – zumindest äußerlich – der Eindruck eines Wiederaufbaus des Hohenzollern Schlosses erzeugt. Ist sich die Berliner Senat bewusst, dass die eng mit dem Bau verbundenen Herrscher Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (der Große Kurfürst), Kaiser Wilhelm I und Kaiser Wil-helm II hauptverantwortlich waren für den brandenbur-gisch-preußischen Handel mit versklavten afrikanischen Menschen im späten 17. Jahrhundert, für die Einberufung der berüchtigten Berliner Afrika-Konferenz 1884/85 so-wie für den kolonialen Genozid an den Herero und Nama 1904-08?
Was unternimmt der Senat gegen die demonstrative Rehabilitierung der hauptverantwortlichen Hohenzollern, die mit dem „Wiederaufbau“ des Schlosses einhergeht?
Findet eine kritische Aufarbeitung der oben beschrie-benen Tatsachen statt? Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, mit welcher Begründung setzt sich der Senat nicht für eine Aufarbeitung ein?
12. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz argumentiert, dass die einzigartigen außereuropäischen „Sammlungen“ Berlins nun aus Dahlem in das Schloss der preußischen Könige „zurückkehren“ werden, wo sie die Hohenzollern-Herrscher einst anlegen ließen. Ist sich der Senat bewusst, dass eben diese „Rückführung“ – vor allem, wenn es sich um Objekte handelt, die auf unrecht-mäßige oder illegitime Art und Weise erworben wurden – nur als demonstrative Rehabilitierung dieser Art der Aneignung verstanden werden kann?
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass in das Berliner Schloss/Humboldt-Forum nur Objekte gelangen, deren „rechtmäßiger“ Erwerb über allen Zweifel erhaben ist? Falls sich der Senat nicht dafür einsetzt, mit welcher Be-gründung nicht?
13. Die unaufgearbeitete Provenienz vieler Objekte, die Verbindung sowohl der Sammlung (Kriegsbeute) als auch der Schlossfassade mit Kolonialgeschichte (an der Hohenzollern maßgeblich beteiligt waren) sind nicht nur historische Fragen. Die damit verbundene Unrechtserfah-rung und ihre gegenwärtig fortwirkenden Folgen sind Teil der Erinnerung und Gegenwart einer größer werdenden Zahl von Berlinerinnen und Berlinern. Inwiefern plant der Senat, die Erinnerungskultur und Perspektiven dieser Bevölkerungsgruppen in das Projekt mit einzubeziehen bzw. eine angemessene Beteiligung dieser Gruppen sicher zu stellen?
Wie plant der Senat die Weltoffenheit, die im Konzept betont wird, im Bezug auf multi-perspektivische Erinnerung umzusetzen?
Zu.: 11., 12. und 13.: Das Konzept des Humboldtfo-rums beabsichtigt die Überwindung einseitig postkolonia-ler Vorstellungen, die die Museen in der Nachfolge des Kolonialismus ansiedeln und die nicht-europäische Welt nur als Opfer des Kolonialismus konstruieren und gerade so die koloniale Fragmentierung der Welt rekonstruieren.
Die Vertreibung und Vernichtung der Herero, Nama und Damara durch deutsche Kolonialtruppen ist Gegen-stand historischer Forschung. Hierzu nimmt der Senat keine Stellung. Der Senat teilt aber nicht die Auffassung, dass mit dem Wiederaufbau des Berliner Schlosses eine „demonstrative Rehabilitierung“ des Deutschen Reiches für begangenes Unrecht an den Völkern Namibias ver-bunden ist.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben sich wiederholt zu der historischen und moralischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia be-kannt. Der Senat vertritt hierzu keine andere Auffassung. Die Aufstellung des Namibia-Gedenksteins im Jahr 2009 im Beisein des namibischen Botschafters auf dem Garni-sonsfriedhof in Berlin-Neukölln zeigt zudem, dass auch auf lokaler Ebene die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte erfolgt.
Der Entscheidung zur Bebauung des für die Stadtgeschichte Berlins zentralen Grundstücks ging eine 20-jährige intensive gesellschaftliche Diskussion voraus und mündete in dem demokratisch legitimierten Bau des Humboldtforums. Wesentlich war dabei der Gedanke, ein Zentrum für Kunst, Kultur und Wissenschaft zu entwi-ckeln, das in direkter Kommunikation mit der Präsentation des europäischen Kulturerbes auf der Museumsinsel einen Ort der Weltkulturen entstehen lässt. Dabei ist die äußere Form des Gebäudes stadtbildprägend und deshalb als (Teil)Wiederaufbau konzipiert und akzeptiert. Gleich-zeitig verbindet die historische Rekonstruktion deutsche und europäische Geschichte, die nicht verleugnet wird, mit dem Selbstverständnis Deutschlands, das sich in der Toleranz, in dem Respekt, der Gleichberechtigung und Weltoffenheit gegenüber den Kulturen der Welt manifestiert. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu den Fragen 1.- 10. verwiesen.
14. Ist sichergestellt, dass die Kostenbeteiligung des Landes Berlin in Höhe von 32 Millionen Euro auch bei einer Erhöhung der Gesamtkosten des Projekts nicht steigt? Wenn ja, in welcher Weise, falls nicht, warum wurde hier keine Kostendeckelung vorgenommen?
Zu 14.: Der auf das Land Berlin fallende Baukosten-anteil steht fest. Gegebenenfalls anfallende Mehrkosten gehen nicht zu Lasten des Landeshaushaltes.
Berlin, den 23. Juli 2013
In Vertretung
André Schmitz
Der Regierende Bürgermeister von                                                                                                                                                                                       Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten
Die Anfrage und die Antwort des Bürgermeisters von Berlin hier als PDF ->Kleine Anfrage der Grünen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2013)