Kolonialrecht statt Wiedergutmachung?

PRESSEMITTEILUNG vom Bündnis „No Humboldt 21!“ – 15.05.2018
Kolonialrecht statt Wiedergutmachung? Der neue „Leitfaden“ des Museumsbundes warnt seine Mitglieder vor Rückgabeangeboten für koloniales Raubgut
Am 14.5. hat der Deutsche Museumsbund den „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ vorgestellt. Das Bündnis „No Humboldt 21!“ kritisiert, dass sich der Verband damit – unter Verweis auf ein menschenverachtendes Kolonialrecht – von Frankreichs Initiative zur Rückgabe geraubter afrikanischer Kulturschätze distanziert
In Anwesenheit von Kulturstaatsministerin Grütters ist gestern der „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ veröffentlicht worden. „No Humbodt 21!“ begrüßt, dass die deutschen Museen und Kulturpolitiker*innen darin aufgerufen werden, ihre bislang vernachlässigten Kernaufgaben Inventarisierung, Provenienzforschung und Digitalisierung ernsthaft anzugehen. Der bisher eher gemiedene, transnationale Austausch über die Kulturschätze aus aller Welt in Deutschlands Museen kann nur auf der Basis von Sammlungstransparenz erfolgen, von der bisher keine Rede sein kann.
 
Über diese musealen Selbstverständlichkeiten hinaus setzt der Leitfaden allerdings kaum Akzente. Emmanuel Macrons Initiative zur zeitnahen Rückführung von Kunst aus Afrika erteilt der Museumsbund sogar eine klare Absage. So weist der Verband seine Mitglieder nicht nur eindringlich darauf hin, dass sich ihr Anspruch auf die Museumsobjekte aus aller Welt – auch wenn er von europäischen Kolonialmächten (d.h. nicht von Privatpersonen) entwendet wurde – bis heute auf das damalige Kolonialrecht stützen kann.
Der „Leitfaden“ warnt die Museumsangestellten sogar ausdrücklich davor, ohne Hinzuziehung von Juristen, des Museumsträgers, des Bundeskulturministeriums und des Außenministeriums Rückgabeangebote zu machen. Laut Museumsleitfaden dürften Restitutionen „eigentlich nur dann erfolgen, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Eine Herausgabe von Objekten ohne rechtliche Grundlage kann also nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen“ (siehe S. 99 des „Leitfadens“).
„Der Leitfaden ist ein zum Scheitern verurteilter Versuch kolonialer Besitzstandswahrung,“ sagt Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland ISD. „Die Mitglieder der Herkunftsgemeinschaften in Afrika und hier in der Diaspora wissen mit jedem Tag besser darüber Bescheid, welche ihrer geraubten Schätze in Europas Museumskellern lagern, und sie werden nicht eher ruhen, als bis sie zurückbekommen haben, was ihnen gehört.“
Der Tansanier Mnyaka Sururu Mboro von Berlin Postkolonial ergänzt: „Von der Bundesregierung erwarten wir zeitnah erste Rückgaben sowie ein glaubwürdiges Bekenntnis und gesetzliche Regelungen zur Wiedergutmachung kolonialen Unrechts. Wie lange sollen die vom Kolonialregime gestohlenen Ritualobjekte, Throne, Masken, Zepter und Gebeine unserer Ahnen noch in deutschen Kellern liegen?“
 
Kontakt: Tahir Della (ISD) | 01525 421 7327 | tahirdella(at)isdonline.de
Mnyaka Sururu Mboro (Berlin Postkolnial) | 01601 174 528 | buero(at)berlin-postkolonial.de
Web: www.no-humboldt21.de
Leitfaden des Deutschen Museumsbundes: https://www.museumsbund.de/wp-content/uploads/2018/05/dmb-leitfaden-kolonialismus.pdf