Mit vollem Bus von Jena nach Magdeburg!

Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum Jena
Prozessbeobachtung und Kundgebung im Fall Oury Jalloh
Donnerstag, 16.02.2012 | 09:30 Uhr | Landgericht Magdeburg
In der Nacht vom 6. auf den 7. Januar 2005, gegen 8 Uhr morgens, wurde Oury Jalloh aus Sierra
Leone von der Polizei festgenommen und verbrannte in derselben Nacht an Händen und Beinen
gefesselt auf grausame Art auf einer Matratze im Dessauer Polizeirevier. Seit elf Monaten wird in
zweiter Instanz gegen den Dienstgruppenleiter des Polizeireviers wegen des Vorwurfes der Mitschuld
am Tod Oury Jallohs verhandelt. Doch auch nach sieben Jahren glauben wir der offiziellen
Darstellung, dass Oury Jalloh das Feuer selbst ausgelöst habe, nicht.
The VOICE Refugee Forum fordert weiterhin die Änderung der Anklageschrift und der Strafanzeige
auf Beihilfe zu Körperverletzung und zu Mord seitens aller Beamten, die am 7. Januar 2005 im
Polizeirevier Dessau anwesend waren. Wir fordern weiterhin die Durchführung des Strafverfahrens
unter Beiordnung von internationalen unabhängigen Prozessbeobachtern. Sieben Jahre nach Oury
Jallohs bestialischem Tod in Zelle Nr. 5 in Dessau herrscht noch keine Gerechtigkeit.
Gemeinsam mit dem Bus nach Magdeburg
Wir laden alle Interessierten ein, sich selbst ein Bild von der Gerichtsverhandlung am Magdeburger
Landgericht im Fall Oury Jalloh zu machen, zur Dokumentation des Prozesses beizutragen und die
Forderungen nach Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung zu unterstützen.
Um die Teilnahme möglichst vieler zu gewährleisten, steht ein Bus bereit, der am Morgen des
Verhandlungstages von Jena nach Magdeburg fahren wird. Anmeldung, Hintergründe und Details
unter thevoiceforum.org.
Gerechtigkeit für Oury Jalloh!
Thüringen Kampagne – Do Justice To Oury Jalloh!
The VOICE Refugee Forum unterstützt vom Break Isolation!‐Netzwerk
http://thevoiceforum.org/taxonomy/term/21
Hintergrund
Im Gerichtsverfahren des Magdeburger Landgerichtes zu dem am 7.1.2005 in einer Dessauer
Polizeigewahrsamszelle verbrannten Asylbewerber Oury Jalloh wird dem damals verantwortlichen
Dienstgruppenleiter unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge vorgeworfen.
Ein erstes Gerichtsverfahren hierzu endete 2008 vor dem Landgericht Dessau mit einem Freispruch für
den Angeklagten, wobei der amtierende Richter selbst einschätzte, dass ein „rechtsstaatliches
Verfahren“ durch das Aussageverhalten der befragten Polizeibeamten „verhindert“ worden sei.
Entsprechend verwies der BGH den Fall 2010 zur Revision an das Landgericht Magdeburg mit den
Hinweisen, dass die „Beweisführung (in Dessau) lückenhaft“ und die „Urteilsbegründung (aus Dessau)
nicht nachvollziehbar“ sei sowie insbesondere darauf, dass nach Sachlage zumindest pflichtverletzendes
Verhalten der verantwortlichen Polizeibeamten (in Dessau) vorgelegen haben muss.
Das Magdeburger Verfahren hätte nach terminierter Maßgabe des Gerichtes bereits am 19.1.12 mit einer
Urteilsverkündung abgeschlossen werden können, da auch hier die Vertuschungsstrategien der
agierenden staatlichen Rechtsorgane unverändert zum Tragen kam. Die Anwälte der Nebenklage (Familie
Jalloh) stellten am 9.1.12 jedoch noch mehrere Anträge zur weiteren bzw. genaueren Aufklärung der
Abläufe im Dessauer Polizeirevier. So sollen:
1) Hintergrundinformationen über den seitens des Innenministeriums Sachsen‐Anhalt ergangenen
Ermittlungsauftrag an die Beamten der Kriminalpolizei Stendal im Fall Oury Jalloh verifiziert werden,
die im Zusammenhang mit wiederholten (mutmaßlich strukturell menschenverachtenden)
Sorgfaltspflichtverletzungen Dessauer Polizeibeamter bzw. möglicher Kenntnis dieser Zustände seitens
des Innenministeriums stehen.
2) die Hausärztin eines Polizeibeamten und ein von ihm konsultierter Polizeipsychologe befragt werden,
der sich nach dem Brand wegen „psychischer Probleme“ behandeln lassen wollte. Hier wurde
kolportiert, dass die psychologische Behandlung mit dem Verweis abgelehnt wurde, dass dies „…keine
Sache für einen Psychologen, sondern für einen Rechtsanwalt…“ sei.
3) ein wirklich umfängliches und ergebnisoffenes Brandgutachten in Auftrag gegeben werden, da die
bisherige Begutachtung strikt auf den mutmaßlich vorausgesetzten Fall der „Selbstanzündung mit
Feuerzeug“ durch Oury Jalloh selbst beschränkt war (Eine nachgestellte Entzündung der feuerfesten
Matratze alleine mit Feuerzeug gelang nicht und nach anderweitiger lokaler Entzündung ließ sich ein
dem Endzustand der Leiche entsprechende Hitzeentwicklung nicht reproduzieren). Zudem besteht der
Verdacht auf das Vorliegen mehrerer Brandherde, womit die These vom „Selbstmord“ praktisch
unhaltbar wäre.
Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ und die „African/Black Community“, welche durch
„Plataforma“ Berlin, The VOICE Refugee Forum und der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und
MigrantInnen ins Leben gerufen wurde, wählte aufgrund der von Beginn an suspekten Umstände im
vorliegenden Fall das immer wieder heftig angefeindete Motto: „OURY JALLOH – DAS WAR MORD!“,
welches zuletzt (trotz bereits 2006 gerichtlich festgestellter, rechtmäßiger Vereinbarkeit mit der
Meinungsfreiheit) als fadenscheinige Begründung für die geplante repressive Polizeibrutalität anlässlich
des mittlerweile 7. Todestages Oury Jallohs in Dessau instrumentalisiert wurde.
Aktivisten der oben genannten Organisationen haben durch ihren unermüdlichen und konsequenten
Einsatz eine Anklageerhebung gegen die bestehenden Vertuschungsstrategien seitens der Polizei und der
Staatsanwaltschaft erst möglich gemacht, von Anfang an eine Mordanklage eingefordert und auch die
Fortsetzung der gerichtlich einseitig auf „Unterlassung von Hilfeleistung“ eingeschränkten Aufklärung
durch Revision beim BGH ermöglicht!
Trotz der nicht hinnehmbaren und unglaublichen Vertuschung der Tatumstände, der
Verschleppung und Parteilichkeit der Ermittlungen durch
‐ die Löschung der elektronischen Dokumentation der Dienstabläufe vom 7.1.05
‐ die fast vollständige Löschung der beweisaufnehmenden Videodokumentation
‐ die Manipulation der Asservatenliste durch nachträgliches Hinzufügen eines Feuerzeuges
‐ das Verschwinden der wandseitig fixierenden Handschelle vor der kriminaltechnischen Untersuchung
‐ die nachweisliche Falschaussagen von Polizeibeamten vor Gericht und das
‚rechtsstaatliche‘ Bemühungen um Schadensbegrenzung
‐ die Nichtfeststellung von Nasenbein‐ und Mittelohrfrakturen in der ersten Obduktion, die einen
gewaltsamen Tod hätten nahelegen müssen
‐ die (gewollte) Nichterhebung einer Anklage wegen angeblich nicht ausreichenden Anhaltspunkten für
das Vorliegen einer strafbaren Handlung seitens der Polizeibeamten
‐ die Einschränkung der Anklage auf „unterlassene Hilfeleistung“
‐ den Versuch der Verhinderung einer Nebenklage durch die Familie Jalloh gegen Zahlung einer
„Entschädigung“ von 5.000 €
‐ die Einschränkung des gerichtlichen Brandgutachtens auf die Untersuchung nur der vorgegebenen
These der Selbstanzündung per Feuerzeug
‐ die inkonsequente Prozessführung im Angesicht polizeilicher Aussageverweigerung
‐ den Hinauswurf von Aktivisten und Prozessbeobachtern aus dem Gerichtssaal
werden wir nicht zurückstehen im Kampf für AUFKLÄRUNG, GERECHTIGKEIT und ENTSCHÄDIGUNG im Fall
Oury Jalloh!
Wir fordern angesichts der bis dato anhaltenden Vertuschungsmentalität von Polizei,
Staatsanwaltschaft und den Gerichten Sachsen‐Anhalts:
‐ die Änderung der Anklage auf Beihilfe zur Körperverletzung und Mord seitens aller Diensthabender
Polizeibeamten vom 7.1.05
‐ die Durchführung des Verfahrens unter Beiordnung internationaler unabhängiger Prozessbeobachter
‐ die Durchführung eines unabhängigen, ergebnisoffenen Brandgutachtens zur Ermittlung des
tatsächlichen Brandverlaufes
‐ die Schaffung einer unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Ursachen für den Tod Oury
Jallohs, für seine Haft und für die Kettung seines Körpers am Tag des 7. Januar 2005 wie auch das
Gerichtsverfahren unabhängig untersucht
‐ die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen gegen MigrantInnen in Deutschland, die bereits zu
vielen Todesfällen geführt haben, sowie die sich daran anschließende rassistische Kollaboration
innerhalb der Exekutive, der Legislative und der Judikative in der Bundesrepublik Deutschland