Neues Urteil in Sachen Racial Profiling

Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 07. August , in der es eine Polizeikontrolle aufgrund phänotypischer Merkmale, das als Racial Profiling gilt, als verfassungswidrig eingestuft hat.
Anlass der Entscheidung war die Überprüfung einer Person, die im Jahr 2013 am Bochumer Hauptbahnhof primär aufgrund ihrer sogenannten „Hautfarbe“ von der Bundespolizei angehalten und überprüft wurde, ohne dass es dafür einen konkreten Anlass gegeben hatte.
Trotz dieser, für den Kläger positiven Entscheidung darf sie allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es um die Rechtslage von Schwarzen Menschen und Migrannt*innen nach wie vor verhältnismäßig schlecht bestellt ist.
Denn einerseits wurde die Personenkontrolle in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Köln noch für rechtens erklärt; andererseits lässt auch das Urteil des OVG weiterhin Spielraum für polizeiliche Kontrollmaßnahmen die wiederum das Racial Profiling ermöglichen. Der Grund liegt darin, wie das wie das Gericht in seiner Begründung klarstellte, das „wenn die Polizei einzelfallbezogen vortragen kann, dass Personen, die ein solches Merkmal aufweisen, an der entsprechenden Örtlichkeit überproportional häufig strafrechtlich in Erscheinung treten diese auch aufgrund phänotypischer Merkmale kontrolieren darf“, .
Darüber hinaus wird anhand zahlreicher weiterer Beispiele deutlich, dass die rassistische Grundhaltung des
Staates systemimmanent und tief in den Strukturen verankert ist und das sich dies nicht nur im Zusammenhang von Personenkontrollen zeigt .
So wurde…
•. von den Ermittlungsbehörden im Kontext des NSU Prozess lange Zeit ein faschistischer und rassistischer Hintergund kategorisch ignoriert und anstelle dessen die Verantwortlichen in migrantischen Kreisen gesucht
•. vom Verfassungsschutz, dem schon aufgrund seiner rechtsradikalen V-Leute eine zweifelhafte Rolle zukommt, ungehindert sensibles Aktenmaterial vernichtet, das Licht ins Dunkel der NSU-Verbrechen hätte bringen können, ohne nennenswerte Konsequenzen fürchten zu müssen, getreu dem Grundsatz „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
• Mitte Juli ein Tunesier durch die Stadt Bochumer rechtswidrig außer Landes gebracht und DAS obwohl dies zuvor durch ein Verwaltungsgericht untersagt worden war
• ein Uigure nach China abgeschoben, obwohl ein „wirksam gestellter Asylfolgeantrag“ vorlag, wie die Münchner Ausländerbehörde erst vor wenigen Tagen einräumte
• im Fall Oury Jalloh über Jahre hinweg von Polizei und Justiz die Behauptung aufrechterhalten, dass dieser sich in der Arrestzelle selbst angezündet habe, obwohl sämtliche Indizien eindeutig belegen, dass es sich um
Tod durch Fremdeinwirkung handelte.
Die Reihe der Vorfälle ließe sich noch beliebig fortsetzen und macht deutlich, dass Deutschland ein Rassismus-Problem hat, wie kürzlich übrigens sogar durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil attestiert wurde.
Die ISD wird sich weiterhin stark machen im Kampf gegen DEN institutionellen Rassismus, im Verbund mit anderen migrantischen Gruppen und solidarischen Initiativen, wobei die aufgezählten Beispiele klar machen, dass dabei noch eine lange Wegstrecke bewältigt werden muss.