UN-Antirassismusausschuss rügt Deutschland: Schutz vor Rassismus muss verbessert werden

Pressemeldung
Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland begrüßt die Entscheidung des UN Antirassismusausschusses. Dieser rügt, dass Deutschland im Fall Sarrazin die Bevölkerung nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt hat. Der CERD-Ausschuss hat festgestellt, dass Sarrazins Thesen auf rassistischem Hass beruhen und Elemente der Aufstachelung zur rassistischen Diskriminierung beinhalten 
Berlin, 19. April 2013: Die UN rügt die Bundesregierung und die deutsche Justiz
für die Nichteinhaltung der Menschenrechte: indem die Berliner Staatsanwaltschaft 2009 ein vom Türkischen Bundes Berlin Brandenburg gegen Sarrazins Thesen angestrengtes Verfahren einstellte, verletzte sie die Verpflichtungen im Rahmen der UN-Antirassismuskonvention. Kurz zuvor hatte Sarrazin im Magazin Lettre International seine rassistischen Thesen verbreitet, die später in seinem Bestseller „Deutschland schafft sich ab“ noch vertieft wurden. CERD (Comittee on the Eradication of Racial Discrimination), das die Einhaltung der UN Antirassismuskonvention überwacht, entschied nun, dass dieser Menschenrechtsvertrag in Deutschland nicht angemessen umgesetzt wurde. Deutschland muss nun seine Gesetze und Verfahren im Sinne der UN Antirassismuskonvention überprüfen, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung in Zukunft angemessen vor rassistischer Aufstachelung geschützt wird.
„Auch die ISD hat in der Vergangenheit auf die mangelhafte Umsetzung dieser menschenrechtlichen Verpflichtungen aufmerksam gemacht. Der Fall Sarrazin ist dabei nur ein Beispiel von vielen. Wir fordern die Umsetzung der Empfehlungen des Komitees und hoffen, dass sich ein Sinneswandel bei den staatlichen Behörden einstellt“, sagte Tahir Della, Vorstandsmitglied der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland. Die Initiative bemängelt in juristischen und gesellschaftlichen Debatten immer wieder die zu engen Rassismusdefinitionen. Diese fokussiert sich nach wie vor zu stark auf den Rechtsextremismus und sehen Rassismus nicht als ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. „Wir fordern eine umfassendere Definiton”, so Della. CERD erinnerte in seiner Stellungnahme daran, dass ein Rassismusverbot das “lediglich auf dem Papier steht”, nicht ausreicht, sondern dass Gesetze, die Rassismus verbieten, effektiv von ”Gerichten und andere Staatsinstitutionen” umgesetzt werden müssen.