Verwaltungsgericht in Koblenz deckt erneut rassistische Polizeikontrollen

Das Verwaltungsgericht in Koblenz deckt erneut rassistische Polizeikontrollen

Die ISD verurteilt die tendenziöse Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das mit seinem Urteil die rechtswidrige Methode des sogenannten „Racial Profiling“ legitimiert hat. Gegen das Urteil wurde gestern Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt.

Die Wahrnehmung von Racial Profiling in der Öffentlichkeit wächst, seitdem der Fall eines Schwarzen jungen Mannes auf der Zugstrecke Kassel – Frankfurt/Main bekannt geworden ist, der gegen eine Form des Racial Profiling – selektive Personenkontrollen – geklagt hatte. Erst in der Berufung hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Koblenz aufgehoben und die Maßnahme als Grundgesetzwidrig eingestuft. Am 21.08.2013 hatte nun das gleiche Gericht die Klage einer Frau abgewiesen, die erreichen wollte, dass ein gegen sie ausgesprochener Platzverweis als rechtswidrig festgestellt werden sollte. Die 28-jährige hatte zusammen mit einer Begleiterin im Mai letzten Jahres im Hauptbahnhof Kassel zwei Bundespolizisten beobachtet, wie sie Menschen einzig wegen ihrer Hautfarbe nach den Personalien befragten. Da beide Frauen diese Vorgehensweise als rassistisch empfanden, beobachteten sie die Kontrolle aus nächster Nähe. Die Bundespolizisten reagierten mit einem Platzverweis und führten die Klägerin im sogenannten Polizeigriff hinaus.

In seiner Klageabweisung blieb das Verwaltungsgericht seiner Linie treu, den Polizisten korrektes Verhalten und Glaubwürdigkeit zu bescheinigen, während sie die Aussagen und das Verhalten der Klägerin sowie der zwei weiteren Zeugen als unglaubwürdig bis hin zu lügnerisch darstellen“, sagt Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD). Dabei hätten die Frauen mit ihrem Einsatz echte Zivilcourage gezeigt und deutlich gemacht, dass auch Menschen, die nicht selbst von Racial Profiling betroffen seien, diese Polizeimethoden nicht länger hinnehmen wollten.

Die ISD fordert nun eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz und die genaue Prüfung der Umstände. „Diese Entscheidung wird erneut wegweisend sein“, sagt Della.

 

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Rechtsanwalt Sven Adam: kontakt@anwaltskanzlei-adam.deTel. 0551-4883169

Tahir Della: isdbund.vorstand@isd-bund.org, Tel. 0179-4703876

Informationen zum Urteil: Urteil VG-Ko1

Mehr Informationen zum Verfahrensverlauf demnächst unter: http://www.anwaltskanzlei-adam.de