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Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland – ISD Bund e.V. kritisiert das Urteil des Verwaltungsgerichts in Koblenz, das es ab sofort der Bundespolizei erlaubt Personenkontrollen auch aufgrund der Hautfarbe durchzuführen, aufs schärfste.
Damit wird zum ersten Mal eingestanden, dass die Praxis des „Racial-Profiling“- die polizeiliche Kontrolle von Menschen aufgrund von zugeschriebener “ethnischer Herkunft” oder “Hautfarbe” beziehungsweise aufgrund von rassistischen Zuschreibungen – in Deutschland von Polizeibeamten angewandt wird.
Internationale- und europäische Gremien wie der UN- Menschenrechtsausschuss, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Grundrechteagentur haben eindeutig festgestellt, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der zugeschriebenen ethnischen Zugehörigkeit oder „Hautfarbe“ einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen.
Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat mit seiner Entscheidung, die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundespolizei zurückzuweisen, Schwarze Menschen in Deutschland, mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft, zu Verdächtigen erklärt.
In der Begründung des Gerichts heißt es, dass die Beamten aufgrund von „Lageerkenntnissen und einschlägigen grenzpolizeilichen Erfahrungen“ gehandelt hätten.
In dem Prozess sagte der zuständige Polizeibeamte das die Hautfarbe des Klägers Grund der Kontrolle war und dies bedeutet, dass die Hautfarbe auch für das Gericht einen legitimen Grund für die Kontrolle von Bürgern_innen in Deutschland darstellt.
Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ im Jahr 2011 (Bundestags-Drucksache 17/6671 vom 25.07.2011) ausgeführt, im Rahmen der Befugnisse der Bundespolizei zu verdachtsunabhängigen Kontrollen sei „eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion […] im BPOlG sowie den weiteren für die Bundespolizei geltenden Vorschriften und Erlassen schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind“.
Eine gleich-lautende Antwort wurde auch auf eine kleine Anfrage der Partei „Die Linke“ ( Bundestag-Drucksache 16/8849 vom 18.04.2008) von der damaligen Bundesregierung gegeben.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Koblenz verstößt nicht nur gegen Artikel 3, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes in dem es heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, sondern auch gegen Absatz 3 des gleichen Artikels: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Schon seit geraumer Zeit kommt es immer wieder zu Beschwerden Schwarzer Menschen über gezielte Identitätskontrollen an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Orten des öffentlichen Lebens, auch wenn diese nicht grenznah gelegen sind. Das Vorgehen der Bundes- und der lokalen Polizei wurde in der Vergangenheit wiederholt folgerichtig als „racial profiling“ bezeichnet. Ebenso regelmäßig wurde diese Vorgehensweise von den Behörden bestritten und auf die zulässige „verdachtsunabhängige Kontrolle“ verwiesen.
Kontrollen auf der Basis von rassistischen Zuschreibungen sind aber das Gegenteil von “verdachtsunabhängig – sie basieren auf einem Generalverdacht gegenüber Schwarzen Menschen, den das Verwaltungsgericht Koblenz nun richterlich legitimiert/bestätigt hat,
Eine ethnische Selektion darf es in Deutschland nie wieder geben!
Wir begrüßen dass der Kläger gegen die Entscheidung des VG Koblenz in Berufung geht, und erwarten daß die Entscheidung des Gerichts aufgehoben wird.
Darüber hinaus fordern wir von den Verantwortlichen der Polizei, der Landesregierungen, der Bundesregierung und allen politischen Kräften, sich gegen dieses Urteil auszusprechen und sich gegen jede Form von rassistischer und diskriminierende Behandlung zu engagieren.
Vorstand ISD Bund
Hadija Haruna, Sharon Otoo, Jonas Berhe, Tahir Della, Yonis Ayeh
☎ +49 70 004 73 28
mail: isdbund.vorstand@isd-bund.org

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