Kritische Stellungnahme zu den Aussagen von Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt

Kritische Stellungnahme zu den Aussagen von Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt zur Praxis des Racial Profiling in einem Interview mit der taz
Im Interview vom 27. Oktober 2013 verteidigt Polizeigewerkschaftschef und CDU-Mitglied Rainer Wendt erneut rassistische Polizeikontrollen. Er erklärte:
„Wenn die Politik sagt, das brauchen wir nicht mehr, dann haben wir damit kein Problem. Dann würde aber auch die erfolgreiche Arbeit der Bundespolizei bei der Bekämpfung der illegalen Migration beendet sein. Die Politik kann uns jedoch nicht den Auftrag und die Befugnisse geben und hinterher sagen: „Igittigitt, das ist Rassismus.“
Wendt spricht in seiner Funktion als Vertreter von 94. 000 Polizist_innen über die von der Bundespolizei durchgeführte rassistische Praxis. In seiner Aussage beschreibt er sie nicht nur als unverzichtbares Instrument, sondern beruft sich dabei auch auf einen Auftrag durch die Politik.
Wir, die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V. (ISD) verurteilen den wiederholten Versuch von Wendt, die Praxis des Racial Profiling als legitimes Instrument der Polizeiarbeit darzustellen.  Wendt hat bereits im Oktober 2012 die gerichtliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz als „schöngeistige Rechtspflege“ bezeichnet. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass gezielte Kontrollen von Menschen aufgrund äußerer Merkmale grundgesetzwidrig sind. Mit dieser Aussage hatte Wendt bereits zu diesem Zeitpunkt indirekt behauptet, dass Verstöße gegen das Grundgesetz akzeptabel seien, wenn es um die Bekämpfung „illegaler“ Migration ginge.
Mit seiner fragwürdigen Einschätzungen stellt sich Wendt nun auch in seiner aktuellen Aussage, jedoch weit deutlicher gegen Erkenntnisse wie die des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die unabhängige Einrichtung hat in einer kürzlich erschienen Studie die Rechtmäßigkeit von Racial Profiling in Frage gestellt. Zudem steht diese Aussage im deutlichen Widerspruch zu den Antworten der Bundesregierung auf diverse Anfragen im Parlament – als auch auf die der Wahlprüfsteine der ISD. Diese besagen nämlich, dass die Praxis des Racial Profiling gegen das Grundgesetz und gegen internationale Bestimmungen verstoße und deshalb nicht Teil der Polizeiarbeit seien.
Erneut fordern wir daher von der Bundesregierung:
1. Eine Anerkennung, dass Racial Profiling in Deutschland existiert und Praxis der Polizeiarbeit in Deutschland ist, die es abzuschaffen gilt. Wenn selbst Stimmen aus der Polizei diese Praxis öffentlich konstatieren können, kann dies die Bundesregierung das Problem nicht weiter leugnen.
2. Eine politische Lösung des Problems sowie eine Bewusstseinsschaffung in den deutschen Sicherheitsorganen für institutionalisierten Rassismus.
Für Rückfragen stehen wir ihnen gern zur Verfügung
isdbund.vorstand@isd-bund.org
Die Stellungnahme wird von folgenden Zivilgesellschaftlichen Gruppen unterstützt:
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt (Sachsen-Anhalt)

Rassismuskritische Initiative aus Kassel – rakini

Die Stellungnahme der ISD zum download