Übergabe von Schädeln und Gebeinen in Pappkartons und ohne Entschuldigung

An den Herero und Nama in Namibia verübten Deutsche den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts. Eine Entschuldigung fehlt bis heute, ebenso die Anerkennung des Genozids als Völkermord. Begründung: Damals gab es die UN-Völkermordkonvention nicht. Heute werden zumindest Schädel und Gebeine der Ermordeten, die zu Forschungszwecken nach Deutschland gebracht wurden, peu à peu zurückgegeben – ohne die Nachfahren der Opfer.
Ein Plädoyer von Prof. Dr. Claus Melter.
Berlin, 5.3.14. Eine Pressekonferenz der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD), von Berlin Postkolonial und des Bündnisses „Völkermord verjährt nicht!“. Herero Israel Kaunatjike berichtet, dass kein Angehöriger der Herero und Nama zur Übergabe der Teile der Leichname eingeladen wurde, weder in Namibia noch in der afrikanischen Diaspora europäischer Länder und in Deutschland. Auch mehreren Pressevertretern wurde auf Anfrage an die Charité die Teilnahme verweigert.
Peggy Piesche verweist darauf, dass Erinnerung immer auch mit Anerkennung verbunden ist. Das Erinnern des Völkermordes an den Herero und Nama bedeutet auch eine Anerkennung der Toten, ihrer Leben und der Angehörigen und Nachfahren als Teil der gemeinsamen namibisch-deutschen, der gemeinsamen afrikanisch-europäischen Geschichte, unserer aller gemeinsamen Geschichte, als Teil der Zugehörigkeit von Personen afrikanischer Herkunft in und zu Deutschland.
Erster Völkermord im 20. Jahrhundert
Diese Erinnerung an den Völkermord als Teil der deutschen Geschichte, als erster Völkermord im zwanzigsten Jahrhundert1 vor den Augen der Welt und der Öffentlichkeit in Deutschland,2 so Peggy Piesche, „ver-stört“ im Sinne von Stören, Verändern und Neudenken, den Blick auf das gesamte zwanzigste Jahrhundert, den Ersten Weltkrieg, den Holocaust – die beide nicht sinnvoll ohne den deutschen Kolonialismus und den damaligen Völkermord zu denken sind – und auch auf aktuelle neokoloniale Großmachtfantasien von Politikern wie Bundespräsident Gauck und Außenminister Steinmeier.
Peggy Piesche fügt hinzu, dass aktuell im Überbetonen der Ereignisse des Ersten Weltkrieges und eines medialen und politischen Verschweigens des deutschen Kolonialismus und des Völkermordes an den Herero und Nama eine Neuordnung der Erinnerung praktiziert wird. Tahir Della betont zudem, dass der ignorierende und rassistische Umgang mit Personen afrikanischer Herkunft systematische, historische sowie aktuelle Realität ist.
Parallelen zu 1884/1885
Moctar Kamara, Vorsitzender des Zentralrats der Afrikanischen Gemeinde, betont die Parallelen der heutigen Nicht-Einbeziehung kolonialisierter, ihrer Besitzstände beraubter und rassistisch verbal und körperlich angegriffener Personen, zur damaligen Berliner Kongo-Konferenz 1884/1885 in Berlin, wo europäische Politiker in kompletter Abwesenheit afrikanischer Politiker, den afrikanischen Kontinent unter sich als zu erobernde und auszubeutende Kolonien aufteilten und dies dann gewaltsam (weiter) umsetzten.
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Auf dem Gebäude der Charité, wo die offizielle Handover Ceremony – ebenfalls – am 5. März 2014 stattfand, steht in großen Lettern der Satz: „Hic locus est ubi mors gaudet succurrere vitae.” Übersetzt heißt dies: „Hier ist der Ort, an dem der Tod sich freut, dem Leben zu helfen.“ Dieser Satz, der ein Motto für die Begründung der Anatomie und Pathologie darstellt, kann im Kontext des von Deutschen 1904 bis 1908 verübten Völkermordes an den Herero und Nama so gedeutet werden:
Übergabe ohne Vertreter der Opfergruppen
Hier ist der Ort, an dem rassistische deutsche Forscher an den Schädeln und Gebeinen der im von Deutschen verübten Völkermord an den Herero und Nama (1904-1908 im heutigen Namibia) geforscht haben, um seit dem Zeitalter des deutschen Kolonialismus die rassistische und mörderische Ideologie der „weißen Überlegenheit“ angeblich wissenschaftlich zu beweisen.
In diesem Gebäude der Charité in Berlin wurden am 5. März 2014 die Gebeine von Herero und Nama seitens der Charité an das neue namibische Nationalmuseum übergeben. Keine Vertreterin und kein Vertreter der Opfergruppen der Herero und Nama, keine Angehörigen, keine Nachfahren dieser Gruppen waren eingeladen.
Was geschieht hier?
Was geschah, geschieht hier und was bedeutet das? Es wurde ein Völkermord begangen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Schädel und Gebeine ermordeter Personen wurden in das Land der Mörder transportiert, um diese nach rassistischen Kriterien zu erforschen. Erst 2008 – 100 Jahre nach dem Ende dieses Völkermordes – wurde die Tatsache durch einen Fernsehreportage öffentlich, dass Gebeine und Schädel der Opfer im Land der Täter in wissenschaftlichen Einrichtungen, Museen und in Privatbesitz in Deutschland vorhanden sind.
Die Angehörigen und Nachfahren konnten und können fast alle ihre ermordeten Väter, Mütter, Großmütter und Großväter, ihre Schwestern, Brüder, Töchter und Söhne noch immer nicht begraben und entsprechend der Beerdigungsrituale bestatten. 2011 gab es eine erste Rückgabe eines Teiles der Schädel ermordeter Herero und Nama seitens der Charité3.
Eklat wegen Entschuldigung
Diese Veranstaltung endete im Eklat, als eine Repräsentantin der Bundesregierung, die damalige Staatssekretärin im Auswärtigen Amt Cornelia Pieper, sich durch die Forderung „Entschuldigung jetzt!“, „Reparation now!“ und die Aussage „Völkermord verjährt nicht! angegriffen sah und vor der Rede namibischer Repräsentanten, es waren auch mehrere Minister anwesend, den Saal verließ.
Was ist da geschehen? Eine unterrangige Repräsentantin der Bundesregierung, des Nachfolgestaates des Landes, das den Völkermord verübt hat, eine Repräsentantin der Bundesregierung, die sich weder unter rot-grüner Regierung, noch schwarz-gelber und schwarz-roter Regierung für den Völkermord entschuldigt hat, stellt sich wegen seit hundert Jahren überfälliger und berechtigter Forderungen als Opfer dar. Die Repräsentantin der Täter inszeniert sich als Opfer.
Völkermord juristisch noch nicht strafbar
Der frühere Außenminister Joschka Fischer lehnte während seiner Amtszeit eine offizielle Entschuldigung für den Völkermord, der als historischer Fakt und in seiner Eigenschaft als Völkermord unbestritten ist, ab, da er Entschädigungsforderungen befürchtete. Der offizielle Standpunkt der Bundesregierung ist, dass der Terminus und die Strafbarkeit von Völkermord erst 1948 im internationalen Recht verankert wurde und der Völkermord 1904-1908 noch nicht juristisch strafbar war.
So antwortete die Bundesregierung auf die Frage: „Hat der Begriff des Genozids für die Bundesregierung ausschließlich eine juristische Bedeutung, die seine Anwendung auf Sachverhalte nach 1948, dem Entstehungsjahr der VN-Völkermordkonvention, beschränkt (bitte begründen)?“

Zynische Antwort der Bundesregierung
Bundesregierung: „Der Begriff ‚Genozid‘ wird von verschiedenen wissenschaftlichen Fachrichtungen je nach Ereignis und Zusammenhang teilweise mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Wenn der Begriff als völkerrechtlicher Terminus verwendet wird, also mit seinen juristischen Implikationen angesprochen ist, gilt, wie die Bundesregierung wiederholt ausgeführt hat, dass die Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht rückwirkend angewendet werden kann. Bewertungen historischer Ereignisse unter Anwendung völkerrechtlicher Bestimmungen, die im Zeitpunkt dieser Ereignisse weder für die Bundesrepublik Deutschland noch irgendeinen anderen Staat in Kraft waren, werden von der Bundesregierung nicht vorgenommen.“1
Diese zynische Antwort würde – folgte man dieser kruden Logik – dann auch für den Nationalsozialismus und die in dieser Zeit verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten. Eine derartige Antwort verhöhnt die Opfer der Völkermorde.
Täter-Opfer-Umkehrung
Das Muster der Täter-Opfer-Umkehrung, das Blaming the Victim, das die Opfer beschimpfen und für die erlittene Gewalt verantwortlich Machen, ist sehr alt und typisch für rechtsextreme und rassistische Verhältnisse und Gruppen, und generell für Herrschaftsstrategien von Gewalttätern. Dies Muster der Täter-Opfer-Umkehr findet sich auch im März 2014 bei dem rassistisch sprechenden und schreibenden Thilo Saraazin, der in allen Medien mit Abwertungen, Beleidigungen und rassistischen Aussagen Gehör und Publikationsorte findet, der mit seinem rassistischen Buch „Deutschland schafft sich ab“ viel Geld verdient hat, und zynisch behauptet, seine Meinungsfreiheit wäre eingeschränkt.
Ebenso wie Nationalsozialisten und die NPD sich in der Figur „des kleinen Mannes“ und (selten) „der kleinen Frau“ als unterdrückt, befreiungswürdig und von anderen Gruppen bedroht, als angegriffene und eingeschränkte Opfer inszenieren und Gewalt gegen abgewertete Gruppen der als rassistisch als „anders“ definierten Personen wie Flüchtlinge und Personen mit Migrationsgeschichte, als Nicht-Weiße definierte Personen verbal und physisch ausüben. Die Gewaltbefürworter und Gewalttäter stellen sich als Opfer dar.
Übergabe der Überreste in Pappkartons
Die Handover-Ceremony am 5. März 2014 endete vor der Verlesung der Übergabeurkunde und dem Übergabeakt der sich lediglich in Pappkartons befindlichen Überreste der Verstorbenen in Form von Unterschriften der abgebenden und annehmenden Institution mit der Rede des namibischen Jugend- und Kulturministers Jerry Ekandjo. Dieser bezeichnete die Ermordung Zehntausender Namibier unter deutscher Kolonialherrschaft als „ersten Genozid des 20. Jahrhunderts“ und die Überführung von Knochen zu Forschungszwecken als „rassistisch motivierte Verbrechen“. „Die Vergangenheit zu ignorieren, wird sie nicht ungeschehen machen“, sagte Ekandjo.
Er bedankte sich bei der Charité für die vorbildliche Zusammenarbeit und forderte von anderen Institutionen in Deutschland die Rückgabe aller verbliebenen namibischen Gebeine.“2 Seitens der Bundesregierung war wiederum nicht der Bundespräsident, nicht die Bundeskanzlerin, kein Minister oder eine Ministerin anwesend, sondern nur der „Afrikabeauftragte des Auswärtigen Amtes Egon Kochanke, der in seiner Rede eine Entschuldigung sowie das Wort „Völkermord“ vermied3
Große Teile Namibias im Besitz von Deutschen
Auf der eingangs erwähnten Pressekonferenz der NGOs war geschildert worden, dass 85.000 Herero und 10.000 Nama ermordet wurden, nur 15 Prozent der Bevölkerung der Herero überlebte die Massaker der deutschen Soldaten. Und noch heute sind – so berichtete der Berliner Herero Israel Kaunatjike – große Teile des Landes Namibia im Besitz der Nachfahren von Siedlern, Missionaren und Soldaten aus Deutschland, den Nachfahren von General von Trotha, der damals den Vernichtungsbefehl erlassen und mit den deutschen Soldaten verübt hat. Der Befehl lautete: „Innerhalb der deutschen Grenzen wird jeder Herero mit und ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh, erschossen.“ Zehntausende Angehörige der Herero und Nama wurden in die Wüste getrieben, verdursteten dort oder wurden bei ihrer Rückkehr getötet.“4.
Die Entschuldigung der Bundesregierung für den Völkermord, der von Deutschen gegen die Herero und Nama 1904 bis 1908 verübt wurde, steht ebenso aus wie eine allgemeine gesellschaftliche, politische und pädagogische Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus, der ebenso wie der Holocaust die heutige Gesellschaft und im Umgang mit diesem Formen des Rassismus widerspiegelt.
Völkermord verjährt nicht
Der heutigen Rassismus in Deutschland kann nur sinnvoll im Zusammenhang mit der deutschen Kolonialvergangenheit, der damaligen und heutigen rassistischen Ideologien, den damaligen Ausbeutungs- und Mordpraxen sowie der Verdrängung der Kolonialzeit verstanden und bearbeitet werden.
Die Linke, die Grünen und die SPD, die sich in früheren Anträgen im Bundestag für die offizielle Anerkennung des Völkermordes an den Herero und Nama eingesetzt haben, müssen jetzt die Anerkennung mit ihrer faktischen Parlamentsmehrheit durchsetzen.
Völkermord verjährt nicht. Und rassistische Vergangenheit und Gegenwart werden nicht durch Leugnen, Verharmlosen, Nicht-Anerkennen, Nicht-Entschuldigen und Be- und Verschweigen verändert.

  1. vgl. Anfrage der Linken im Bundestag: Drucksache 17/10407, 17. Wahlperiode 24.07.2012; Drucksache 17/10481, 17. Wahlperiode 14.08.2012; Drucksache 18/37, 18. Wahlperiode 08.11.2013; vgl. auch: namibia-botschaft.de []
  2. Berliner Zeitung vom 06.03.2014 []
  3. vgl. ebd. []
  4. Berliner Zeitung vom 05.03.2014 []