Statement zum Begriff Schwarzfahren und zur Bundesratsinitiative zur Dekriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein

Die ISD begrüßt die von Berlin angestrengte Bundesratsinitiative zur Dekriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein. Gleichzeitig lehnen wir die Verwendung des Begriffes “Schwarzfahren” ab. Als Selbstvertretung Schwarzer Menschen in Deutschland wissen wir, dass der Begriff häufig bei Anti-Schwarzen rassistischen Übergriffen in öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet wird, nicht zuletzt auch von rassistischen Fahrgästen und Kontrollpersonal. Ungeachtet der Frage, ob der Begriff schon ursprünglich für die Herabwürdigung von Schwarzen Menschen durch die Assoziation mit Illegalität, strafbarem Verhalten, Betrug, dem Erschleichen von Leistungen, dem verdächtig- und Fehl-am-Platz Sein verwendet wurde, entfaltet er in der rassistischen Gegenwart in Deutschland seit Jahrzehnten eben diese Wirkung.
Die Bundesratsinitiative, insbesondere den Berliner Justizsenator Behrendt fordern wir daher dazu auf, den Begriff nicht mehr zu verwenden. Der Begriff und die Schein-Debatte, in der behauptet wird, dass er nicht rassistisch sei, lenken von den Anliegen der Initiative ab und Normalisieren gleichzeitig seine weitere Verwendung. Als Selbstvertretung von Menschen, die in Deutschland auch im Justizsystem sowohl institutionellen Rassismus als auch die inadäquate Aufarbeitung rassistischer Straftaten erleben, sehen wir in der Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein einen richtigen Schritt – die Einordnung als Ordnungswidrigkeit ist überf.llig. Wir erwarten, dass die durch die Änderung freiwerdenden Kapazitäten insbesondere Aufgaben im Bereich des Diskriminierungsschutzes zugeführt werden. So muss sichergestellt werden, dass freiwerdende Justiz-Kapazitäten sich der Beschäftigung mit dem ansteigenden Rassismus, Hassrede und Hassverbrechen zuwenden.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung