Pressemitteilung: CDU Berlin will Antidiskriminierungsgesetz abschaffen

CDU Berlin will Antidiskriminierungsgesetz abschaffen

 

Am 21. Juni 2020 trat das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Kraft. Berlin wurde damit zum ersten Bundesland Deutschlands mit eigenem Antidiskriminierungsgesetz, das insbesondere öffentliche Stellen des Landes in die Verantwortung nimmt. Damit gelang ein wichtiger Schritt: eine Schutzlücke im Antidiskriminierungsrecht zu schließen. Dass die CDU im Falle eines Regierungswechsels nach der Wiederholungswahl am Sonntag, den 12. Februar das LADG abschaffen will, ist ein Rückschritt mit Ankündigung.

Das LADG war 2020 ein klares Zeichen der rot-rot-grünen Koalition an die Berliner Gesellschaft und Behörden. Es soll Menschen vor rassistischer, antisemitischer und anderer Diskriminierung durch öffentliche Stellen schützen und Betroffene in ihren Rechten sowie Handlungsmöglichkeiten stärken. Dies stellt eine Konkretisierung bestehender Rechte dar. Es überträgt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf staatliches Handeln und schließt damit eine vermeidbare Rechtslücke. 


Mit ihrer Ankündigung das Antidiskriminierungsgesetz nach der Wiederholungswahl zu kippen, übernimmt die CDU AfD-Positionen. Denn damit stellen sie sich klar gegen die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt in Berlin. Außerdem hätte diese Entscheidung dramatische Folgen: Der Schutz davor, durch Berliner Behörden diskriminiert zu werden, würde wegfallen. Eine konstruktive Auseinandersetzung mit struktureller und institutioneller Diskriminierung würde unterbunden werden. Und die positiven Entwicklungen, beispielsweise die bei der BVG bezüglich Barrierefreiheit, der letzten zwei Jahre, würden zunichte gemacht werden. 

Die destruktive Argumentationslinie der CDU, das LADG sei ein Misstrauensbeweis, ist ein altbekanntes Narrativ und zeigt, dass die CDU nicht bereit ist für eine angebrachte Auseinandersetzung mit eigenen Einstellungen. Das Gesetz gedanklich auf den Polizeiapparat zu beschränken, obwohl es für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlins (Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen, Schulen und Kindertagesstätten, Hochschulen und Fachhochschulen, die Berliner Verkehrsbetriebe, die Berliner Stadtreinigungsbetriebe und die Berliner Bäderbetriebe, das Ordnungsamt, die Justizvollzugsanstalten und die Feuerwehr, die Gerichte und die Behörden der Staatsanwaltschaft) gilt, ist eine problematische Verkürzung des Sachverhalts.

Das Antidiskriminierungsgesetz konkretisiert Verhalten und Umgang von Behörden und Polizei im Verhältnis zur Zivilgesellschaft, schafft somit mehr Rechtssicherheit zu Diskriminierung für Alle. Das ist eine Basis für ein faires, diskriminierungsärmeres Miteinander. Ein weiterer Schritt zu einer offenen sichereren Gesellschaft

Es ist zweifelhaft, wie die CDU ihrem Regierungsauftrag in Berlin nachkommen wollen würde, wenn sie die Lebensrealitäten der Hauptstadtbürger*innen nicht mitdenkt und ihnen ihr Recht auf Schutz sowie Gleichbehandlung untersagt. Dazu zählen all diejenigen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, rassistischer Zuschreibungen, antisemitischer Zuschreibungen, ihrer Sprache, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihrer chronischen Erkrankung, ihres Lebensalters, ihrer sexuellen Identität, ihrer geschlechtlichen Identität oder / und ihres sozialen Status diskriminiert werden.

Unterstützt von 

  • ADEFRA e. V. – Schwarze Frauen in Deutschland und Schwarze Frauen, 
  • Afrikarat Berlin Brandenburg e.V.