Angesichts der Ereignisse ruft die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. zur „Demonstration gegen Rassismus und Polizeigewalt“ am Samstag, den 17.11.2012, um 14 Uhr ab Hauptbahnhof Dessau auf!
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 14.11.2012
„Kommen Sie mit, wir kaufen reinen Alkohol“
Unter dem Motto „Break the Silence“ hat die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ihr einwöchiges Camp vor der Dessauer Staatsanwaltschaft errichtet. Mit dieser Belagerung wollen wir unserer Forderung an die Behörden Nachdruck verleihen, endlich ihr Schweigen zu brechen über das, was sich am 07.01.2005 im Dessauer Polizeirevier zugetragen hat. Solange die Richterin und der Staatsanwalt weiterhin einfach über alle Widersprüche in den Zeugenaussagen hinweggehen und die Frage nach der Todesursache von Oury Jalloh ausblenden und in Richtung Selbstmord lenken, können die Polizist_innen weiter lügen und das Verbrechen vertuschen. Die Dessauer Behörden wollten die Belagerung zunächst verbieten, das Verwaltungsgericht hat auf den von der Initiative eingereichten Eilantrag jedoch entschieden, dass ein Camp genehmigt werden muss.
Staatsanwalt Preissner hat sich derweil geweigert, das Schreiben der Initiative anzunehmen, das ihm am 12.11. persönlich hätte überreicht werden sollen; er verweigerte sogar jegliches Gespräch. Zum Prozesstermin am 13.11. in Magdeburg ist er auch nicht erschienen. Drückt sich da jemand vor der Öffentlichkeit, der nicht wahrhaben will, dass seine Anklage auf einer immer unwahrscheinlicher erscheinenden These – der vom Selbstmord Oury Jallohs – beruht? Das Innenministerium verweigerte die Entgegennahme des persönlichen Schreibens ebenfalls. Auch hier liegt der Schluss nahe, dass sie sich doch problemlos den Forderungen der Initiative stellen könnten, hätten sie eine weiße Weste.
Der Prozess plätschert unterdessen weiter unter der Parole „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Polizist_innen lügen, die Justizbehörden decken und in diesem Sumpf können Mörder_innen ungeschoren davon kommen. So lehnte die Richterin heute den Antrag von Rechtsanwalt Philipp Napp ab, die „Tatortvideo-Gruppe“ (die Gruppe der Beamt_innen, die die Zelle bei Eintritt filmten und deren Videoaufnahme zum Verschwinden gebracht wurde), erneut anzuhören. Auch wurde die Beantragung einer erneuten Untersuchung, ob Brandbeschleuniger benutzt wurde, abgelehnt. Eine Flüssigkeit in der Zelle Nr. 5 wurde, wie Zeugen aussagten, bei verschiedenen Kontrollen vor Ausbruch des Feuers bemerkt. Reiner Alkohol als Brandbeschleuniger sei in allen Apotheken zugänglich und hätte einfach beschafft werden können, so Gabriele Heinecke. „Kommen Sie“, forderte sie den Anwalt des Angeklagten Schubert auf „wir kaufen reinen Alkohol, Sie werden sehen, dass sie den in jeder Apotheke kaufen können“. Gabriele Heinecke trug in ihrem Antrag nochmals die Fakten zusammen; aus diesen ist abzuleiten, dass sich das Feuerzeug, welches die Staatsanwaltschaft als das Feuerzeug präsentierte, mit dem Oury sich angezündet haben soll, nicht im Brandschutt befunden haben kann. Es weißt weder DNA-Spuren noch Faserreste der Matratze auf und kann sich daher nicht in der Zelle befunden haben. Ebenfalls zurückgewiesen hat die Richterin den rechtlichen Hinweis von Staatsanwalt Preissner, gegen den im Dezember 2008 freigesprochenen März Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge einzuleiten.
Angesichts der Ereignisse ruft die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. zur „Demonstration gegen Rassismus und Polizeigewalt“ am Samstag, den 17.11.2012, um 14 Uhr ab Hauptbahnhof Dessau auf!