Liga ruft zur Beobachtung der Neuverhandlung auf und fordert rückhaltlose Aufklärung der Todesumstände:
„Angehörige von Oury Jalloh haben Recht auf rechtsstaatliches Verfahren, das ihnen bislang verwehrt worden ist.“
Am Mittwoch, 12. Januar 2011, 9:30 Uhr, Saal A 23, ist Prozessauftakt im Revisionsverfahren gegen einen Polizeibeamten, der sich für den Verbrennungstod des Asylbewerbers Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam vor sechs Jahren verantworten muss. Der Prozess wird von bundesdeutschen und internationalen Menschenrechtsgruppen und Juristen beobachtet.
Dieses erneute Verfahren ist möglich geworden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang letzten Jahres in der Revision das freisprechende Urteil der ersten Instanz vor dem Landgericht Dessau aufgehoben und eine Neuverhandlung anberaumt hatte. Die Liga wertete diese Entscheidung als einen großen Erfolg all jener, die sich beharrlich für ein rechtsstaatliches Verfahren und für die Aufklärung dieses tragischen Todes eines Asylsuchenden im Polizeigewahrsam einsetzen. Dazu gehören in erster Linie die Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh und Mouctar Bah, den die Liga für sein Engagement, den Verbrennungstod seines Freundes aufzuklären, mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009 ausgezeichnet hat. Die ermutigende Entscheidung des BGH eröffnet nun die späte Chance, dass die Todesursache doch noch aufgeklärt und die polizeiliche Verantwortung für den Tod in der Polizeizelle Nr. 5 offen gelegt wird.
Jetzt muss die Chance vor dem Landgericht Magdeburg genutzt werden, auf Grundlage der BGH-Entscheidung und ohne Tabus die Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam führten, rückhaltlos aufzuklären – soll sich der Polizeiskandal nicht zu einem Skandal des Rechtsstaates auswachsen. Mit seiner Entscheidung sagte der BGH in aller Klarheit: Die Angehörigen von Oury Jalloh haben ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren – das ihnen bislang, so das BGH-Urteil, verwehrt worden ist. Im Dessauer Verfahren war die justizielle Aufklärung jedenfalls gescheitert. Die entscheidenden Fragen, wer die Matratze entgezündet hatte, auf der Oury Jalloh an Händen und Füßen fixiert war, wie der Brand entstehen und sich entwickeln konnte, blieben am Ende des ersten Prozesses ungeklärt – nach 22 Monaten Prozessdauer, trotz aufwändiger Brandversuchsanordnungen und Sachverständigen-Gutachten.
Das Dessauer Gerichtsverfahren war von Anfang an und insgesamt geprägt von Ungereimtheiten und Schlampereien, auffälligen Gedächtnislücken und Lügen, Widersprüchen und Vertuschungen, verschwundenen Beweisstücken und unterlassenen Ermittlungen. Die Aufklärung der organisierten Verantwortungslosigkeit auf dem Dessauer Polizeirevier scheiterte letztlich am aufklärungsresistenten Korpsgeist der Polizeizeugen und an einer Fülle von Ermittlungspannen. Zum Schluss blieb nur noch festzustellen: An Oury Jallohs Todestag war in der Polizeizelle Nummer 5 im Dessauer Polizeirevier fast alles möglich.
Das Strafverfahren vor dem Landgericht Dessau ist aber nicht allein an einer „Mauer des Schweigens“ auf Seiten der Polizei gescheitert; auch das Gericht hat bei der Aufklärung dieser Tragödie versagt. So mit der rätselhaften und bis zuletzt unbewiesenen Grundannahme von Staatsanwaltschaft und Landgericht, Oury Jalloh habe sich selbst angezündet – praktisch in „Obhut“ und unter den Augen der Polizei, trotz Totalfesselung und des alkoholisierten Zustands von Oury Jalloh, trotz Kontrollgängen, Gegensprechanlage und Alarmsystem. Jedenfalls hat die Festlegung auf die Selbstentzündungsfiktion bislang die Option verbaut, auch andere Ursachen für das Entstehen des Feuers zu überprüfen. Immerhin gibt es diverse Indizien, die auf ein Verschulden Dritter hindeuten könnten. Die Frage lautet nach wie vor: War es ein Unglück — oder gab es, wie Gabriele Heinecke, die Rechtsanwältin von Oury Jallohs Mutter, formuliert, „einen Vorsatz, einen Menschen zu töten?“
Der BGH hat in seinem Revisionsurteil wichtige Vorgaben für die Neuauflage des Verfahrens vor dem Landgericht Magdeburg geliefert, indem er die prekären Kernbereiche des Dessauer Verfahrens und des ersten Urteils benannt hat. Über die justizielle Aufklärung hinaus muss es aber nach Auffassung der Liga im Interesse der Rechtsstaatlichkeit auch darum gehen, die Mentalitäten, Strukturen und Missstände im Polizeiapparat endlich zu überwinden, die zu institutionellem Rassismus und immer wieder zu nicht aufgeklärten Fällen tödlicher Polizeigewalt führen.
Weitere Informationen unter: http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/
Prozesstermine/Adressen/Kontakte/Hinweise u.a.:
21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10) – 1. große Strafkammer
Strafprozess um den Tod von Oury Jalloh beginnt
am Mittwoch, 12. Januar 2011, 9.30 Uhr, im Landgericht Magdeburg, Saal A 23,
Adresse: Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg.
***
Mahnwache in Magdeburg zum Beginn des Prozesses am 12.01.11, 9:00 h,
vor dem Landgericht Magdeburg, Halberstädter Str. 8.
***
Am 12.01.2011 findet eine Pressekonferenz der INITIATIVE IN GEDENKEN AN OURY JALLOH
vor dem Landgericht Magdeburg nach der ersten Verhandlungspause statt
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/
Original siehe pdf – pm-lg-magdeburg-eroffng-1-2011-nf1.pdf