Stopp Racial Profiling: Sicherheit für alle – ein Menschenrecht!

Berlin/ Bern/ Genf, 2. Februar 2017
Ein Jahr nach dem «Ereignis Köln» wirft polizeiliches Vorgehen in der letzten Silvesternacht 2016/17 grundlegende Fragen zu Menschenrechten und gesellschaftlichem Zusammenhalt auf.¹ Während im Nachgang der sexistischen Übergriffe in der Silvesternacht ein Jahr davor rassistische Diskurse im Namen der Frauenrechte geführt wurden, steht nach diesem Jahreswechsel der Vorwurf von Racial Profiling durch die Polizei im Raum. Diese hatte Festsetzungen und umfassende Kontrollen von nichtweißen jungen Männern vorgenommen.
Anstatt einer Scheinsicherheit für weiße Bürger_innen auf Kosten von Schwarzen2 und People of Color, fordern wir Sicherheit für alle, unabhängig von der tatsächlichen oder angenommenen Herkunft und Religionsangehörigkeit, phänotypischen Merkmalen oder Nationalität, unter Gewährleistung des grund- und menschenrechtlichen Schutzes vor rassistischer Diskriminierung.
Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland und die Schweizer Allianz gegen Racial Profiling fordern:
• eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle von Köln, sowohl auf Länder wie Bundesebene
• eine umfassende Debatte über Racial Profiling, seine institutionellen Dimensionen und
strukturellen Ursachen unter Einschluss staatlicher und zivilgeschaftlicher Institutionen und
Gruppen
• die Entwicklung einer Fehlerkultur, anstatt der systematischen Verharmlosung und Negierung
von Racial Profiling als Einstellungs- und Verhaltensproblem Einzelner
• die Untersuchung von Gesetzen und polizeiliche Einsatzpraxen und Aufgabenbeschreibungen
auf diskriminierende Effekte hin,
• Sicherheit vor willkürlichen Verdächtigungen, vor dem Aussetzen grundlegender Rechte und
rassistischer Vorverurteilungen ganzer Bevölkerungsgruppen aufgrund von Taten Einzelner
Diese Erklärung nimmt die Ereignisse der letzten Silvesternacht als Ausgangspunkt für eine Diskussion über Racial Profiling, wobei das Argument «Sicherheit schaffen» prominent hervortritt. Beginnend mit einer Schilderung aus Sicht der Polizei (1), schließen sich Lob, Kritik und Fragen seitens Politiker_innen (2), aus Aktivist_innenkreisen (3) und von Wissenschaftler_innen (4) bezüglich des polizeilichen Vorgehens an, um weitere Einblicke in die Debatte zu geben. Eine Unterscheidung zwischen dem Begriff des Racial Profilings von dem des Kriminalistischen Profilings wird ebenfalls vorgenommen (5). Zuletzt werden Forderungen und Ideen der Unterzeichner_innen dargelegt, um Racial Profiling als institutionellem und strukturellem Rassismus entgegenzutreten (6).
1. Ereignisse aus Sicht der Polizei
Vor dem Hintergrund der Silvesternacht 2015, wo es zu sexualisierten Übergriffen kam, sowie dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt 2016 stellte der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathis bereits im Vorfeld der vergangenen Silvesternacht ein Sicherheitskonzept für die Stadt Köln vor. Dies sollte dazu beitragen, dass die «Menschen friedlich und sicher auf Kölner Straßen, Plätzen und Brücken feiern können».3 Es wurden 1 700 Beamt_innen, auch der Landespolizei Nordrhein -Westfalen, eingesetzt.4 Zum Sicherheitskonzept gehörten Einlasskontrollen zu einer eingerichteten Zone um den Kölner Dom und ein Feuerwerksverbot in diesem Bereich.5 Neu installierte, hochauflösende Kameras übertrugen Aufnahmen des Hauptbahnhof-Vorplatzes live in das Polizeipräsidium.6
Die Beamt_innen kontrollierten Personen, u.a. beim Betreten oder Verlassen des Hauptbahnhofes, wofür es einen speziellen Ausgang gab, zu dem die Personen geleitet wurden, um Personalien festzustellen.7 Die überprüften Männer sind am Hauptbahnhof am Zutritt zur Innenstadt gehindert und aufgefordert worden, mit dem Zug wieder zurückzufahren.8 Außerdem wurden etwa 150 Männer, die äußerlich «der Klientel vom vergangenen Jahr» ähnlich gesehen hätten, wie ein Polizeisprecher gegenüber Rheinische Post Online angab, von der Polizei eingekreist und kontrolliert.9 Bereits auf der gegenüberliegenden Seite des Rheins, im Stadtteil Deutz, wurden Personen kontrolliert. Der Polizeipräsident kommentierte die Personenkontrollen am Silvesterabend folgendermaßen: «Sie werden von uns befragt, und wir werden ihre Identität feststellen. Es wird keiner zu früh gehen».10
In einer Pressekonferenz am 1. Januar 2017 zieht der Polizeipräsident Mathis eine positive Bilanz des Einsatzes in der Silvesternacht, da «durch konsequentes Einschreiten» ähnliche Straftaten wie im vorherigen Jahr verhindert worden seien.11 Er berichtet von 650 Personenfeststellungen von Männern, «wovon nach den Einschätzungen der Einsatzkräfte etwa 98 bis 99 %, also man kann sagen fast alle, Personen sind, die aus dem nordafrikanischen Bereich stammen».12
An dieser Stelle spricht Mathis auch über den Vorwurf des Racial Profilings, der bereits in der Silvesternacht in sozialen Netzwerken kursierte. Der Polizeipräsident weist «negative Kritik, die damit verbunden ist» zurück, denn «es ging darum konsequent zu verhindern, dass es noch einmal zu vergleichbaren Ereignissen kam wie im vergangenen Jahr. Und eins haben mir die Einsatzkräfte mitgeteilt, dass ein ganz großer und überwiegender Teil dieser Personengruppe, die hier überprüft wurde von der Qualität her so war, dass in der Tat mit drohenden Straftaten zu rechnen war».13
Auch an anderer Stelle betont der Kölner Polizeipräsident die polizeilichen Erfahrungen zum einen von der vorherigen Silvesternacht, aber auch „durch Razzien insgesamt“. Dabei sei laut Mathis „ein klarer Eindruck entstanden, welche Personen zu überprüfen“ gewesen seien.14
Am 13. Januar 2017 gab die Polizei neue Erkenntnisse zu 425 der 674 durchgeführten Personenkontrollen in der Silvesternacht in Köln bekannt, wonach es «99 Iraker, 94 Syrer, 48 Afghanen und 46 Deutsche und 17 Marokkaner und 13 Algerier»15 gewesen seien. Das heißt, dass nur etwa 30 der kontrollierten Personen der angegebenen Zuordnung «fast alle Personen sind, die aus dem nordafrikanischen Bereich» tatsächlich entsprachen und damit dem an sich schon problematischen Legitimationsversuch des Polizeipräsidenten vom Neujahrstag massiv widersprechen.
«Nafris» Tweet
Nicht losgelöst, aber in der Debatte um die Silvesternacht vielfach separat betrachtet, ist ein Tweet der Kölner Polizei von 23.08 Uhr: «#PolizeiNRW #Silvester2016 #SicherInKöln: Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen.… https://t.co/wh0hK2vbRT».16 Der Begriff «Nafris» war vielen Menschen gar nicht bekannt, da es sich um eine polizeiinterne Bezeichnung für «nordafrikanische Intensiv- oder Straftäter» handelt, wie die Deutsche Bundespolizeigewerkschaft (DPolG) bestätigte.17 «Wenn eine nordafrikanische Person in Verdacht steht, eine Straftat zu begehen, ist sie ein ‹Nafri›», so der Vorsitzende der DPolG Ernst Walter.18 «Nafris» umfassen laut eines Berichts des Landeskriminalamtes Nordrhein- Westfalen: Tatverdächtige aus den Staaten Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien und Tunesien, die zwischen 15 und 25 Jahre alt sind und bestimmte Delikte begehen «insbesondere Raub-, Körperverletzungs-, BtM (Anmerkung: Betäubungsmittel)- und Taschendiebstahldelikte (sogenanntes Antanzen)».19 Allerdings bestehe keine eindeutige Definition des Begriffs «Nafri», dieser werde auch als Zuschreibung einer mutmasslichen Herkunft, ohne Verweis auf kriminelle Handlungen, genutzt.20
Der Kölner Polizeipräsident bedauert schließlich die Verwendung des internen Begriffs in der Twitter Meldung.21 Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung kommentiert diesen Tweet als rassistische Vorverurteilung.22 Der SPD Politiker Christopher Lauer bezeichnete den Tweet der Polizei als «entmenschlichend», da nicht Individuen benannt wurden, sondern Menschen, die aufgrund ihres  Aussehens pauschal einer kriminellen Gruppe zugeordnet wurden.23 Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) verweist darauf, dass die öffentliche Nutzung dieses Begriffs Aufschluss darüber gebe, «welcher Ton und welche Haltung bei der Polizei intern herrsche».24
2. Lob der Polizei durch die Politik
Aus dem Bereich der Politik, genauer von Vertreter_innen der etablierten politischen Parteien, folgte erschreckenderweise fast unisono Lob und Dank gegenüber dem Polizeieinsatz25; die Zeit für vorgängige Abklärungen war aber offensichtlich kurz, um sich ein fundiertes Bild machen zu können. Die Polizei hätte die richtigen Lehren aus den Ereignissen des Vorjahres gezogen, so SPD-Fraktionschef Oppermann.26 Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic verweist ebenfalls auf das vorherige Silvester und dass die Polizei nun getan habe, «was wir im letzten Jahr von ihr erwartet hätten». Mihalic sieht keinen Fall von Racial Profiling, da neben der «Hautfarbe» das Profiling an Verdachtskriterien und auch nicht anlasslos geknüpft gewesen sei. Als Verdachtskriterien nennt sie eine größere Gruppe junger Männer, «die sich offenkundig aggressiv verhält und ganz gezielt einen Ort aufsucht, von dem wir aus den Erfahrungen des letzten Jahres wissen, was sich dort für Straftaten abgespielt haben».27 Eine schnelle und präventive Reaktion zur Gewährleistung «der Sicherheit aller Menschen in Köln» nennt es Katrin Göring-Eckardt, die Fraktionsvorsitzende der Grünen.28 Auch die Grünen-Politikerin Simone Peters, die die Rechts- und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes erst in Frage gestellt hatte, relativierte dies später.29
Lediglich die Landessprecherin der Partei Die Linke, Özlem Alev Demirel, kritisiert das Sicherheitskonzept aus der Silvesternacht. «Es wäre Aufgabe des Innenministers und der Polizei gewesen, ein Sicherheitskonzept zu entwickeln, das Menschen nicht aufgrund ihrer Haar- und Hautfarbe diskriminiert».30
3. Kritik von Aktivist_innen am Polizeieinsatz
Tahir Della, Aktivist der ISD, bezeichnet das Vorgehen der Polizei in der Silvesternacht als Racial Profiling und gibt gegenüber der Süddeutschen Zeitung an: «Das Sicherheitsbedürfnis der Mehrheit dient als ausreichende Rechtfertigung dafür, dass eine Minderheit diskriminiert werden darf».31 Della weist darauf hin, dass grundlegende Menschenrechte verletzt wurden und dass diese keinesfalls nur für weiße Deutsche gelten.
In einer Stellungnahme betont Amnesty International die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Diskriminierung zu schützen, was die Polizei in der Kölner Silvesternacht ignoriert habe.32 Das wichtigste Kontrollkriterium sei die angenommene Herkunft gewesen, was ein eindeutiger Fall von Racial Profiling sei. Somit wurde gegen das im Deutschen Grundgesetz verankerte
Diskriminierungsverbot verstoßen. Amnesty International fordert eine unabhängige Untersuchung dazu, welche Rolle Racial Profiling bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen spielt. Biplab Basu von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) gibt in einem Interview zu der Aussage befragt, die Polizei habe in Köln aufgrund des Kriteriums „Verhalten“ Menschen kontrolliert an: «Die Polizei lügt. Die Polizisten haben ja nicht exakt die Menschen kontrolliert, denen vorgeworfen wird, ein Jahr zuvor Straftaten begangen zu haben. Daher wurden die Menschen, die dieses Jahr Silvester in Köln feiern wollten, von der Polizei präventiv kontrolliert, also bevor sie sich überhaupt hätten irgendwie verhalten können».33 In Bezug auf die Debatte um den Polizeieinsatz reflektiert Basu, dass sich Rassismus heute anders als früher ausdrücke, etwa indem Frauenrechte instrumentalisiert werden.
4. Fragen der Wissenschaft
Die Kriminologin Daniela Hunold gibt im Interview gegenüber Mediendienst Integration an davon auszugehen, «dass mehrere Hundert Personen, die festgesetzt wurden, nicht alle hochaggressiv und alkoholisiert waren. Hier muss auch die äußere Erscheinung eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Polizei gewesen sein. Um das genauer beurteilen zu können, müsste man jedoch wissen, welche weiteren Informationen den Beamten tatsächlich vorlagen».34
Klärungsbedarf, beispielsweise durch Untersuchungsausschüsse, sieht ebenfalls der Sozialwissenschaftler Vassilis Tsianos, der von einer Praxis des Racial Profilings in der Silvesternacht ausgeht, was gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Laut Tsianos gebe es wenig dokumentierte Fälle von Racial Profiling in Deutschland, jedoch sei es ein «ständiges Thema» unter jungen Migrant_innen. Er erinnert, dass die Polizeiarbeit im Zusammenhang der Ermittlungen zum ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ in Deutschland einen Grund liefert, «sehr misstrauisch zu sein, was proaktive und präventive Verhalten von Profilern» angehe.35
Forscher_innen der kollaborativen Forschungsgruppe zu Racial Profiling in der Schweiz würden darüber hinaus Fragen danach stellen: welche Wahrnehmung und Einschätzung die festgehaltenen Personen aus der Silvesternacht bezüglich der Polizeiarbeit haben. Ob sie die Ereignisse als Besonderheit erleben oder sie diese in ähnliche Alltagserfahrungen von Kontrolle, Diskriminierung und Stereotypisierung einreihen? Laut den Forscher_innen war das Ereignis Köln» Anlass einer moral panic, in deren Folge medial und politisch ein femonationalistischer Notfall propagiert wurde, wonach weiße Frauen vor anderen Männern geschützt werden müssten. Daraus zog die Polizei den Schluss, dass Racial Profiling die scheinbar notwendige Reaktion wäre. Historisch gewachsene rassistische Mythen – wie im konkreten Fall des ‹barbarischen Moslems› – sind hier mit einem relativ neuen Narrativ westlicher Gemeinschaftsbildung, das Aspekte des Feminismus aufgreift, verbunden worden. Dass dabei fundamentale Rechte über Bord gingen, indem eine Bevölkerungsgruppe unter Verdacht gestellt und festgehalten wurde, ist bisher kaum in der Debatte als Kritikpunkt aufgetaucht. Entsprechend müsse sich unsere Gesellschaft die Frage stellen, welches historisches Gepäck noch immer in ihr schlummert, wenn sie derart selbstsicher grundlegende Werte der Würde und Menschenrechte außer Kraft setzt.
5. Racial Profiling in Abrenzung zu kriminalistischem Profiling
Als Begründungen für die Art des Polizeieinsatzes in der letzten Silvesternacht, wurde vielfach die Verhinderung von Verbrechen des Vorjahres, wie sexuelle Übergriffe und Taschendiebstähle, angeführt. Zur Einordnung wird hier eine Abgrenzung von Racial Profiling gegenüber kriminalistischem Profiling vorgenommen.
Ein kriminalistisches Profiling liegt dann vor, wenn nach einer Straftat anhand von Spuren am Tatort, Zeug_innenaussagen und weiteren Indizien eine Fallanalyse vorgenommen und auf Basis dieser ein spezifisches Täter_innenprofil erstellt wird.
Die Polizeipraxis der Festsetzung und Kontrolle von Personen anhand von phänotypischen Merkmalen, Geschlecht und Alter in Köln sind demgegenüber völlig anders gelagert, da nicht eine Straftat aufgeklärt, sondern präventiv Straftaten verhindert werden sollten. Die Polizei versucht hier, aufgrund von Merkmalen der Täter der letzten Silvesternacht Gruppenmerkmale zu identifizieren, an denen sie in diesem Jahr Täter im Vorhinein erkennen könne. Ein solches Profiling anhand von Äusserlichkeiten wie phänotypischer Merkmale, Aussehen, mutmaßlich Herkunft und Religion ist nach deutschen Gesetzen und internationalen Konventionen rechtswidrig, da es auf einer Vorverurteilung aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals fußt und ähnlich der Sippenhaft agiert.38 Deutschland wurde bereits mehrfach von internationalen Gremien angewiesen, die Gesetze und Praxen ihrer Sicherheitsbehörden auf diskrimierende Wirkungen zu überprüfen und dabei zu beachten, dass nicht die Intention einer Person oder Institution maßgeblich ist sondern die Wirkung, die diese auf Menschen mit Rassismuserfahrung hat. Ebenso muss in diesem Zusammenhang darauf hingewirkt werden, dass bei der Ausbildung der Polizei nicht nur interkulturelle Trainings einfließen sondern eineintensive Beschäftigung  mit rassistischen Konzepten und der Herausbildung einer Rassismusdefinition.39
Im Unterschied zu konkreten Hinweisen zur Täter_innensuche aufgrund einer stattgefunden Straftat ist ein solches Profiling diskriminierend und rassistisch. Aktuell erfahren vor allem Schwarze, People of Color, auch Personen, deren Herkunft in Südosteuropa vermutet wird, Muslima mit Kopftuch sowie Jenische, Roma, Sinti/Manouches weitaus häufiger Polizeikontrollen als Menschen, die dem stereotypen Bild der Mehrheitsbevölkerung entsprechen. Solche Kontrollen werden von den  Betroffenen als diskriminierend, beschämend und ihre Würde beraubend empfunden. Sie führen zu einem verringerten Vertrauensverhältnis ganzer Personengruppen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden und unterminiert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Statt der Aufklärung von Straftaten oder der Verhinderung von Diskriminierung bindet Racial Profiling enorme Ressourcen und ist in der Verbrechensbekämpfung ineffektiv.40
6. Forderungen
Wir schließen uns Amnesty International Deutschland an und fordern von den politisch verantwortlichen Stellen, dass eine unabhängige Untersuchung vorgenommen wird. Hierfür ist zu gewährleisten, dass die beauftragte Stelle über uneingeschränkte Akteneinsichts- und Untersuchungsrechte verfügt. Es ist zu klären, welche Anweisungen es gab, wen anzuhalten und zu kontrollieren, aufgrund welcher Kriterien, wie die Verantwortungen zugeteilt waren und wer diese wie ausübte. Auch, wie lange Menschen in der Silvesternacht von Beamt_innen aufgehalten wurden. Die untersuchende Stelle ist außerdem zu beauftragen, die Praxis der Sicherheitskräfte in grundsätzlicher Weise auf diskriminierende Effekte zu untersuchen.
Darüber hinaus fordern wir die Entwicklung einer antidiskriminatorischen Arbeitskultur bei der Polizei, wobei das Handeln konkreter Beamt_innen sowie die Vorgaben durch Richtlinien und Polizeiführung kontinuierlich kritisch reflektiert werden. Verpasst es die Polizei, Verantwortung zu übernehmen, befördert sie institutionellen Rassismus, wenn es ihr nicht gelingt, Sicherheit zugunsten aller und eben auch von ethnischen Minderheiten zu erbringen. Bis anhin besteht innerhalb deutscher (wie auch der Schweizer) Sicherheitsbehörden fast ausnahmslos ein Mangel an Wille und Kompetenz, sich mit den Erfahrungen und Auswirkungen des gesellschaftlichen Rassismus auf und durch die eigene Praxis auseinanderzusetzen. Bisher räumen verantwortliche Behörden und Polizeibeamt_innen Fälle von Racial Profiling lediglich als Ergebnis einer falschen individuellen Einstellung oder unbewusster Vorurteile bei einzelnen, typischerweise unerfahrenen und/oder überarbeiteten Polizeibeamt_innnen ein. Die systematische Tendenz zur Ausgrenzung und Deprivilegierung von Minoritätengruppen wird von der Polizei bisher nicht als Problem erkannt und entsprechend angegangen.
Aus diesen Gründen fordern wir eine über die Institution Polizei hinausgehende, umfassende Debatte über Racial Profiling, seine institutionellen Dimensionen und strukturellen Ursachen, da solche diskriminierenden Kontrollen, wie die in der Silvesternacht, keinesfalls ein singuläres Ereignis darstellen. Racial Profiling fußt auf historisch gewachsenen Selbst- und Fremdzuschreibungen, die die Gesellschaft als ganze prägen. Eine Debatte um die schädliche Wirkung diskriminierender Polizeipraktiken, die Vorverurteilung ganzer Bevölkerungsgruppen, die Rechte im öffentlichen Raum und allgemein über die von uns allen gewollte Form des Zusammenlebens sind nicht erst vor dem Hintergrund der Polizeieinsätze in beiden Silvesternächten mehr als notwendig.
Für eine Debatte über Racial Profiling in Deutschland und der Schweiz fordern wir:41
• Polizeiliches Handeln darf nicht auf rassistisch begründeten Spekulationen beruhen. Alle Kontrollen, die auf Grundlage der Hautfarbe, der vermeintlichen Herkunft oder Religion erfolgen, sind zu unterlassen.
• Die polizeilichen Reglungen, auf deren Grundlage verdachts- und anlassunabhängige Personenkontrollen zugelassen sind, sind abzuschaffen.
• Den Diskriminierungstatbestand Racial Profiling gesetzlich zu sanktionieren, etwa indem er in § 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingefügt wird.
• Durch eine Überarbeitung der Einsatzstrategie und durch Anti-Rassismus-Schulungen die Polizeibehörden in die Lage zu versetzen, ihre sicherheitspraktischen Aufgaben ohne Racial Profiling durchzuführen. Sowohl die Polizeiausbildung als auch die Fortbildung von Polizeibeamt_innen muss auf diese Herausforderung angemessen reagieren.
• Ein Quittungssystem einzuführen, mit dem die Polizeibeamt_innen jegliche Personenkontrollen, sowohl für die kontrollierte Person, als auch für die Polizei und staatliche Aufsichtsorgane dokumentiert, und das den Anlass der Kontrolle, das Ergebnis und Angaben zur kontrollierten Person enthält und außerdem über grundlegende Bürgerrechte informiert.
• Meldestrukturen zu schaffen, die eine Erfassung und Wiedergutmachung von Fehlverhalten von Polizeibeamt_innen, erlauben. Diese Vorkommnisse müssen von einer unabhängigen und fachkompetenten Prüfinstanz analysiert und bearbeitet werden. Eine bundesweite Statistik sollte hierzu geführt werden.
Unterstützer_innen:
Akim Bamigbokpa, Andi Geu, Andrea Hollenstein, Andreas Foitzik, Angela Mattli, Apiyo Brändle-Amolo, Arlette T. Bernasconi, Bozzi Schmidt, Carmelita Boari, Chris Young, Christa Ammann, Daniel Egli, Danielle Isler, David Mühlemann, Doris Liebscher, Eliza-Maimouna Sarr, Ellen Höhne, Florian Fischer, Florian Vock, Fork Burke, Franziska Schutzbach, Gunda Zeeb, Gülizar Cestan, Halua Pinto de Magalhães, Isabel Dean, Izabel Barros, Jonathan Büchi, Jovita Pinto, Juliet Bucher, JUSTIZWATCH (Prozessbeobachtungsgruppe zu Rassismus und Justiz in Berlin), Katharina Morawek, Katharina Schönes, Katharina Steinegger, Kemal Sadulov, Kiana Ghaffarizad, Kijan Espahangizi, Lara Bogan, Leena Schmitter, Marco Medici, Marianne Helfer, Marianne Naeff, Markus Textor, Melanie Aebli, Mohamed Abdoullahi, Mohamed Wa Baile, Myriam Diarra, Nick Porsche, Pia Thattamannil, Rea Jurcevic, Réka Piskoty, Renzo Spotti, Rohit Jain, Roma Jam Session Art Kollektiv, Sarah Schilliger, Suhyene Iddrisu, Tarek Naguib, Thomas Asemota, Tino Plümecke, Tobias Linnemann, Tom Locher, Verein Romano Dialog, Wilson Adebayo
Ansprechpersonen:
Tahir Della, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland: tahirdella@isdonline.de +49 15254217327
Ellen Höhne, Schweizer Allianz gegen Racial Profiling: ellen_hoehne@posteo.de +49 1719316519
 
 
¹ Vergl. zur begriffstheoretischen Einbettung Gabriele Dietze (2016): Das ‚Ereignis Köln‘. In: femina politica 1, S. 93-102.
² Schwarze wird in der Stellungnahme großgeschrieben, weil es keine adjektivische Beschreibung ist, sondern eine politisch gewählte Selbstbezeichnung von Menschen mit Rassismuserfahrung.
³ www.polizei.nrw.de/koeln/artikel__15149.html
4 www.youtube.com/watch?v=m-Tffa7Xcrs
5 www.rp-online.de/nrw/staedte/koeln/silvester-in-koeln-polizei-kontrolliert-1000-maenner-im-hauptbahnhof-aid-1.6496731
6 www.polizei.nrw.de/koeln/artikel__15149.html
7 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/koeln/silvester-in-koeln-polizei-kontrolliert-1000-maenner-im-hauptbahnhof-aid-1.6496731
8 www.waz.de/region/polizei-setzt-zu-silvester-hunderte-maenner-in-koeln-fest-id209136391.html
9 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/koeln/silvester-in-koeln-polizei-kontrolliert-1000-maenner-im-hauptbahnhof-aid-1.6496731
10 www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article160741914/Koeln-feiert-unter-Polizeischutz-Silvester.html
11 www.youtube.com/watch?v=m-Tffa7Xcrs
12 Ebd.