PM The VOICE Refugee Forum on Oury Jalloh, Jena, 13.03.2012
Konsequente Ablehnung
Persilschein für die richterliche Kammer im Fall Oury Jalloh
Die 3 Berufsrichter, die mit dem durch die Nebenklage gestellten Befangenheitsantrag gegen die
richterliche Kammer des Magdeburger Revisionsprozesses im Fall Oury Jalloh befasst waren, haben
diesen nach sachdienlichen Stellungnahmen aller am Prozess beteiligten Parteien als unbegründet
zurückgewiesen.
Angesichts des ungeheuerlichen Vorschlages der Kammer, dem Prozess per Einstellung des
Verfahrens nach § 153a gegen Zahlung einer Geldstrafe ein unwiderrufliches Ende mit attestiert
minderschwerer Schuld bereiten zu wollen, der wiederholten Ablehnungen objektivierender
Beweisanträge (zuletzt der eines ergebnisoffenen Brandgutachtens, in dem Brandumstände, ‐verlauf
und ‐ergebnis ohne Zugrundelegung der bisher durch nichts verifizierten Hypothese von der
Selbstentzündung mittels – anfänglich gar nicht asserviertem! – Feuerzeug hätten rekonstruiert
werden können), der Vorwegnahme einer wesentlich urteilenden Schlussfolgerung bezüglich der
Ereignisse vom 7.1.2005 in Dessau in der Ablehnungsbegründung zu diesem Brandgutachten, wie
auch der kolportierten Aussage der vorsitzenden Richterin Claudia Methling zur Meidung möglicher
Beschwerden von Tierschützern bei Verbrennung eines Schweinekadavers zu gutachterlichen
Zwecken, stellt sich dem interessierten Beobachter die augenscheinliche Frage nach den
„rechtsstaatlichen“ Wertmaßstäben dieser Entscheidungsfindung.
Die zuständige Kammer des Landgerichtes in Magdeburg hat es in den 14 Monaten ihrer
Verfahrensführung tunlichst vermieden, den seitens des BGH eingeforderten Mindestanforderungen
an das Revisionsverfahren auch nur annähernd gerecht zu werden – eine objektivierende
Vervollständigung der Beweisaufnahme wurde nachhaltig verhindert, eine Benennung der
offensichtlich stattgehabten pflichtverletzenden Verantwortlichkeiten wurde zu keiner Zeit
angestrebt und der explizit zuerkannte Anspruch der Hinterbliebenen auf ein rechtsstaatliches
Verfahren erneut boykottiert!
Seit nunmehr über 7 Jahren beweist die vorgeblich vom Staatswesen unabhängige Judikative
wiederholt, wozu sie nachhaltig eben nicht in der Lage ist – nämlich zu rückhaltloser Aufklärung von
Fällen exekutiver Fehlleistungen, inklusive solcher mit tödlichen Konsequenzen. Im ‚Regelfall‘ einersolchen Konstellation wird bereits das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren sang‐ und klanglos
eingestellt, weil sich angeblich kein Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten der handelnden
(tötenden) Beamten eruieren ließe. Wie ein solches Szenario etabliert wird, lässt sich auch im Fall
Oury Jalloh exemplarisch nachvollziehen: Beweisende Dokumentationen und Zeugenaussagen
werden manipuliert oder unterschlagen und der Fokus der „Untersuchung“ durch (gern auch
hypothetische) Schuldzuweisungen an die jeweiligen Opfer quasi ins Gegenteil verkehrt. Lässt sich
aufgrund nachhaltigem öffentlichen Aufklärungsdruck eine Anklageerhebung dann doch nicht mehr
umgehen, wird diese im inhaltlichen Vorwurf und personellen Umfang auf das nicht zu vermeidende
Mindestmaß eingegrenzt. Langwierige, skandalöse „Gerichtsverfahren“ zielen eher auf finanzielle
Ausblutung und moralische Zermürbung von Opfern und deren Angehörigen als auf tatsächliche
Aufklärungsbemühungen ab.
Die hier praktizierte institutionalisierte Kapitulation des Rechtsstaates im Angesicht tödlicher
Handlungsweisen polizeilicher Beamter ist nicht ‚nur‘ ein unerträgliches Signal an die Opfer, sondern
insbesondere ein fatales an die Täter – ein ‚rechtsstaatlich‘ unverhohlenes „Weiter so!“.
Vor diesem Hintergrund und nach dem aktuellen Prozessverlauf am Magdeburger Landgericht darf
man auf das Urteil und deren Begründung zwar gespannt sein – Aufklärung oder gar Gerechtigkeit
können allerdings getrost ausgeschlossen werden.
The VOICE Refugee Forum Jena
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