PRESSEMITTEILUNG
Neue Verfahren von Racial Profiling. Die ISD unterstützt Klagen gegen die Bundespolizei
Die ISD unterstützt die Verfahren der Anwaltskanzlei Sven Adam gegen die Bundespolizei in zwei
Fällen von Racial Profiling. Sie werden vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart und Köln verhandelt.
Erneut bietet sich die Gelegenheit, strukturellen Rassismus in deutschen Sicherheitsbehörden
öffentlich sichtbar zu machen.
Der eine Fall behandelt die Klage eines 28-jährigen Mitarbeiters der Angestellten eines
Bundesunternehmens aus Berlin ist,, der im November in der ersten Klasse eines ICE zwischen
Baden-Baden und Offenburg als einzige Person ohne erkennbaren Anlass kontrolliert wurde. Die
Begründung lautete, das er sich auf der Fahrt im Grenzgebiet befunden habe. Das Verwaltungsgericht Köln wiederum beschäftigt sich mit der Klage eines 38-jährigen Heilpraktikers aus Witten, der ebenfalls im November im Hauptbahnhof Bochum beim Warten auf seine Lebensgefährtin von zwei Bundespolizisten kontrolliert wurde. Zur Begründung hieß es seitens der Beamten, dass man nach Menschen aus Nordafrika und Syrien suche.
Seit 2012 führt die ISD im Bündnis mit zivilgesellschaftlichen Gruppen die Kampagne „Stop Racial
Profiling1“ durch, um damit nicht nur das Bewusstsein für die rassistische Polizeipraxis zu schärfen.
Anlass der Kampagne war das im Frühjahr 2012 bekannt gewordene Verfahren eines Schwarzen
Studenten. Im Oktober 2012 entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz, dass Personenkontrollen aufgrund der „Hautfarbe” nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar seien. Die Entscheidung des Gerichtes wird als richtungsweisend im Kampf gegen das sogenannte „Racial Profiling“ gewertet. Mit einer Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages schufen das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) und die ISD öffentliche Aufmerksamkeit.
Ende letzten Jahres erschütterten weitere Vorwürfe polizeilicher Übergriffe wie die auf Derege W. und Mounir A. in Hessen die Öffentlichkeit. Erneut betont die ISD daher ihre Forderungen.
• Streichung des Paragraphs 22 (1a) des Bundespolizeigesetzes, der Personenkontrollen (Die sogenannten “verdachtsunabhängigen Kontrollen”) in Bahnhöfen, auf Bahnstrecken, oder an Flughäfen erlaubt.
• Eine unabhängige Melde- und Beschwerdestruktur für „Racial Profiling“ und die Möglichkeit einer unabhängigen Datenerhebung von Beschwerden der Betroffenen.
• Anti-Rassismus-Trainings für Polizeipersonal in der Ausbildung sowie Fortbildungen für Beamtinnen und Beamte im Einsatz.
• Kennzeichnungspflicht uniformierter Polizeibeamtinnen und – beamten.
„Wir werden weiterhin mit Aktionen und Veranstaltungen auf die Problematik hinweisen und auf eine Veränderung drängen”, sagt Tahir Della, Vorstandsmitglied der ISD. Für eine moderne und sich den Menschenrechten verpflichtete Gesellschaft sei es unabdingbar in allen gesellschaftlichen Strukturen den Schutz vor Diskriminierung umzusetzen und für eine rassismusfreie Gesellschaft einzustehen.
Ansprechpartner: Tahir Della für den ISD-Vorstand: 0152-54217327
Infos unter: http://www.stoppt-racial-profiling.de
Fußnote: Racial Profiling beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen wie ethnische Zugehörigkeit, phänotypische Merkmale, nationale Herkunft
u.a. als Grundlage für polizeiliche Identitätskontrollen oder Durchsuchungen ohne konkretes Indiz. Es geht dabei nicht
nur um selektive Kontrollen, sondern auch um die gewalttätigen Folgen, die hinter verschlossenen Polizeitüren passieren.
Neben diesen Verstößen führt Racial Profiling auch zu Diskriminierung durch Justiz und Strafverfolgungsbehörden wie der NSU Komplex zeigt.
PM ISD Racial Profiling 2013 Download
Download -> Was darf die Polizei? Was darf sie nicht?